Hallo Leute,
in der Vergangenheit habe ich einige Jahre bei einem Unternehmen X gearbeitet. In diesem Unternehmen war es nicht nötig, dass ich einen Arbeitsvertrag unterzeichnen musste, es lief alles auf Vertrauensbasis im Gegenseitigem Einverständnis, natürlich alles legal mit Lohnabrechnungen etc. Später hatte ich das Unternehmen gewechselt, weil ich mich umorientiert hatte. Also habe ich in Absprache mit meinem Arbeitgeber, die mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich zum Tag x das Unternehmen verlasse und den Berufszweig wechsle. Nun war es leider so, dass ich nach kurzer Zeit aufgrund von diversen Umständen bei der neuen Stelle Y gekündigt worden bin. Aufgrund dessen habe ich ALG I beantragt und zusätzlich Bürgergeld Aufstockung , weil das ALG I alleine nicht reicht, um mein Leben zu bestreiten.
Jetzt verlangt das Amt ein Kündigungsschreiben (bzw. Aufhebungsvertrag) nicht nur vom Unternehmen Y sondern auch vom eingangs erwähnten Unternehmen X. Was soll ich nun am besten jetzt genau machen? Das Amt das genauso mitteilen, wie es war, oder vom Unternehmen X nachträglich einen Aufhebungsvertrag verlangen?
Ich freue mich über Ratschläge und Hilfestellungen.
LG
ALG I - Aufstockung Bürgergeld - Amt fordert Unterlagen zur Abmeldung beim alten Arbeitgeber
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kkc1945 -
27. Mai 2024 um 13:30 -
Erledigt
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Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Auch ist eine Kündigung keine Absprache mit dem Arbeitgeber sondern die Willensabsicht, den Arbeitsvertrag zu beenden. § 623 BGB schreibt zwingend die Schriftform vor.
Ob du eine Eigenkündigung schreibst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, spielt in der Regel für das Arbeitslosengeld keine Rolle da in beiden Fällen mit einer Sperrzeit zu rechnen ist.
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Vielen Dank für die Antwort.
Bei mir spielt die Sperrzeit keine Rolle, da ich wie oben erwähnt, beim zweiten Unternehmen eine Anstellung mit Dauerverhältnis hatte, bevor ich beim ersten Unternehmen freiwillig gegangen bin.
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Du bist aber streng genommen beim ersten Unternehmen rechtlich betrachtet gar nicht gegangen. Für die Beendigung brauchts grundsätzlich Schriftform oder Gleichgestelltes.
Dadurch kann es sein, dass Du mit einer kurzen Erklärung wie hier die Sache vom Tisch bekommst. Kann aber auch sein, dass es komplizierter wird. Ich drücke die Daumen.
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Verstehe. Danke für die Aufklärung. Ich werde mir die schriftliche Erklärung holen und diese dem Amt zuschicken.
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