Anspruch auf Bürgergeld wenn Mitbewohnerin Miete und Nebenkosten zahlt

  • Hallo,

    die Situation ist folgende:

    ich bekomme seit zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen Alg2/Bürgergeld und bin nun von München nach Hamburg zu einer Bekannten gezogen, da sie noch ein Zimmer frei hatte,
    Ich habe also in Hamburg nun Bürgergeld beantragt und warte auf meinen Bürgergeld Bescheid.

    Das Jobcenter ist nun der Meinung, dass dies nun auch eine Bedarfsgemeinschaft darstellt, obwohl wir sowohl getrennte Zimmer als auch Küche und Bad haben und jeder versorgt sich ansonsten auch selbst.
    Das Problem ist, dass meine Mitbewohnerin nicht bereit wäre ihre persönlichen Daten wie Kontoauszüge etc. vorzulegen, da sie ein hohes Einkommen hat.

    Könnte man das Ganze irgendwie noch umgehen? Wenn wir beispielsweise einen neuen Mietvertrag aufsetzen würden indem ich ihr dann doch Miete zahle als Untermieterin. Könnte man nachträglich noch einen Mietvertrag nachreichen, obwohl ich schon angegeben habe, dass ich keine Miete zahlen muss? Lässt sich das nachträglich ändern?
    Gibt es sonst noch irgendwelche Lösungsmöglichkeiten? Oder habe ich jetzt gar kein Anspruch auf Bürgergeld?

    Danke im Voraus:)

  • Wenn deine Mitbewohnerin dir die Miete erlässt, ist das ja schon eine Art füreinander einstehen, was auch eine Bedarfsgemeinschaft begründen würde. Es ist also nachvollziehbar, dass das JC davon ausgeht, wenn deine Mitbewohnerin nicht gerade Familie ist und dich für lau wohnen lässt.

  • Weshalb bist du denn umgezogen? Warum gibt jemand, der gut verdient, sich die Wohnung also allein leisten kann, seine Privatsphäre auf? Ab einem gewissen Alter sind WGs nunmal eher unüblich und da kann schon der Verdacht aufkommen, dass ihr als Paar lebt.

  • Weshalb bist du denn umgezogen? Warum gibt jemand, der gut verdient, sich die Wohnung also allein leisten kann, seine Privatsphäre auf? Ab einem gewissen Alter sind WGs nunmal eher unüblich und da kann schon der Verdacht aufkommen, dass ihr als Paar lebt.

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Aus persönlichen Gründen ist es zu Schwierigkeiten im Zusammenleben mit meiner Mutter gekommen. Da meine Freundin aufgrund ihres Studiums umgezogen ist und ihr Partner berufsbedingt nicht mitziehen konnte, hat sie mich gefragt, ob ich mit ihr zusammenziehen möchte. Sie kann aus verschiedenen Gründen nicht alleine wohnen, und ich bin ohnehin auf der Suche nach einer Wohnung gewesen. Ich bin 28 Jahre alt und sie ist 24.

  • Dann versuche, es dem JC so zu erklären, biete an, dass man auch mittels Inaugenscheinnahme (Hausbesuch) das getrennte Leben und Haushalten kontrollieren könne.

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