Hallo,
ich mache mir Gedanken über meine Zukunft und habe ein paar Fragen zu ALG2 und zur Erwerbsminderungsrente.
Ich war 1,5 Jahre Krank geschrieben bis zur Aussteuerung, nun bekomme ich ALG1 (Nahtlosigkeit) ohne Krankschreibung und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der noch in Bearbeitung ist. Falls ich die Rente nicht bekomme, werde ich Widerspruch und danach Klage einreichen.
Der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hält mich nach Aktenlage für nur noch weniger als 3 Stunden arbeitsfähig.
Nun zu meinen Fragen:
1. Beim ALG2 Antrag unter 4: Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.
Kann ich ruhig Nein ankreuzen, ohne dass mir dann eine Zahlung verweigert wird oder Nachteile entstehen, oder?
2. Muss man zwingend arbeitsfähig sein, um Bürgergeld zu erhalten? Was ist, wenn man nicht arbeitsfähig ist?
3. Ist es ratsam mich noch kurz vor ALG2 Beginn krankschreiben zu lassen? Kommt vielleicht etwas komisch, wenn ich genau ab dem ersten Tag dann krankgeschrieben wäre? Oder erst etwas später krankmelden?
4. Bekommt man mit einem Schwerbehindertenausweis mehr Bürgergeld oder hat andere Vorteile beim Bürgergeld oder Sozialhilfe?
5. Ich habe mal meine Erwerbsminderungsrentenhöhe aus der Renteninformation (Bruttobetrag?) in einen online Rentenrechner eingegeben, damit ich den Nettobetrag erhalte, stimmt der Betrag, der da herauskommt, auch mit der Wirklichkeit überein oder wird die EM Rente anders berechnet als die normale? Oder zieht die DRV noch andere Sachen bei der EM Rente ab? Bei Teilerwerbsminderung bekommt man die Hälfte?
6. So ganz klar ist mir noch nicht, wann man in die Grundsicherung kommt oder wann es Bürgergeld gibt? Gibt es auch den Weg von ALG1 direkt in die Grundsicherung?
7. Falls das ganze EM Verfahren zu Ende ist und es festgestellt wird, dass ich keine EM Rente bekomme, weil die RV sowieso alles ablehnt und nichts zahlen möchte, obwohl ich nicht arbeiten kann, welche Möglichkeiten gibt es dann noch?
8. Solange das DRV Verfahren (evtl. mehrere Jahre?) mit der EM Rente läuft, bleibt mir ja nichts anderes als Bürgergeld, oder?
9. Ist es sinnvoll oder Pflicht für die EM Rente in die Krankenversicherung der Rentner von der gesetzlichen Kranversicherung zu wechseln?
Danke