Kontoauszüge: Was nötig, was schwärzen?

  • Hallo!

    Das JC fordert mit einer "Abschließenden Festsetzung" einen Bedarfszeitraum zurück. Selbstständig Tätig, somit auch EKS.

    Ich versuche es über das Gericht. Das JC fordert infolge übers Gericht weitere Kontoauszüge, Kreditkarte und Paypal.


    Muss ich wirklich alles schicken?
    Oder darf ich Dinge zurückhalten oder schwärzen?


    Ich hoffe, ihr könnt weiterhelfen! :)

  • Das mit dem Gericht verstehe ich nicht, ist es schon eine laufende Verhandlung?

    Zu den Kontoauszügen:

    Ja, du musst alles von dir genannten Belege liefern. Schwärzen darfst du auf der AUSGABENSEITE den Empfänger, Teile des Verwendungszwecks bzw. Buchungstextes, WENN es sensible Daten sind die Rückschlüsse zulassen zu:

    Zitat

    „rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben“

    Quelle: BSG Az.: B 14 AS 45/07 R


    Hier kannst du auch auf unsere Infoseite etwas dazu nachlesen:

    Bürgergeld: Kontoauszüge für Jobcenter schwärzen

  • Nachtrag:


    Es ist keine laufende Verhandlung, ich habe erstmal Klage gegen den Bescheid des JC eingereicht.

    In deinem gesendeten Link steht: "Bereits bei Aufforderung der Vorlage von Kontoauszügen, müssen Sie schriftlich darüber informiert werden, dass die Möglichkeit besteht einzelne Passagen zu schwärzen. Diese Möglichkeit darf dem Betroffenen nicht von Vorneherein verwehrt werden."


    Ich wurde darüber aber nicht informiert, das JC hat einfach in einem weiteren Schreiben angefordert.

    Ergeben sich dadurch für mich irgendwelche Rechte, die die Situation für mich vereinfachen würden?
    (ich habe fast keine solche schwärzbaren Bereiche, muss aber ja trotzdem darüber informiert werden)

  • Zitat

    Ergeben sich dadurch für mich irgendwelche Rechte, die die Situation für mich vereinfachen würden?

    Nein.

    Schwärzen oder Nichtschwärzen und Belehrungen hierüber hat mit der Rechtsfrage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer endgültigen Entscheidung nichts zu tun. Abgesehen davon ist die Information - so sich nichts geändert hat in den letzten Jahren - Teil des Informationspakets bei Neuantragsstellung. Damit ist die Belehrung dann erfolgt.

    Das Bundessozialgericht hat in den letzten Jahren mehrfach festgestellt, dass die Anlage "abschließende EKS" sowie alle zugehörigen Belege und Nachweise einschließlich der Kontoauszüge aller geschäftlich genutzten Konten verlangt werden dürfen und zu erbringen sind.

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