Einladung medizinischer Dienst, ist dieser "Hinweis" auf die Rechtsfolgen nicht bereits unzulässig?

  • Hallo,

    ich soll auf meine Erwerbsfähigkeit hin untersucht werden.

    Heute erhielt ich dann die Einladung und unter Hinweis dann den Hinweis das ich der Weitergabe des Untersuchungsergebnisses zu zustimmen hätte.

    Der verwendete Begriff Untersuchungsergebnis, der ja nichts anderes heißt als Befund, stellt sich mir so dar das das JC entsprechend die Befunde, Erkrankungen etc. übermittelt haben möchte.

    Dies deckt sich auch mit den Zettel die beim Gesundheitsamt unterschrieben werden sollen, das entsprechend die Weitergabe dieser Daten erfolgen kann.

    Liest hier jemand etwas anderes raus, oder ist die Formulierung bewusst so "unglücklich" gewählt?

    Da ich gerade sowieso mit dem JC auf dem Kriegspfad unterwegs bin, stellt sich die Frage wie am besten damit umgehen?

    Grüße

    Sandy


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