Servus Zusammen,
ich hab da eine knifflige Frage:
Ich habe in meinen alten Jahren (jetzt 38) noch eine zweite Ausbildung gemacht. In dieser Zeit habe ich Bürgergeld zum Aufstocken auf mein Lehrlingsgehalt bekommen.
Ich wohne in einer 2er WG, ein kleines Häuschen mit eigener Öl-Heizung. Das Heizöl Lieferungen wurde auch immer ganz brav vom Jobcenter erstattet- also natürlich nur die Hälfte wegen WG.
Seit dem 1.3.24 beziehe ich kein Bürgergeld mehr, da ich wieder richtig arbeite und verdiene.
Nun ist es so dass meine WG-Bewohnerin auszieht. Deswegen wollten wir nun einen sauberen Cut machen und das Heizöl wieder auffüllen.
Jetzt frage ich mich, ob das Jobcenter das immer noch übernimmt, da das Öl ja in dem Zeitraum verbraucht wurde als ich Bürgergeld bezog?
Also zahlt das Jobcenter die Heizkosten immer für die Vergangenheit oder für die Zukunft?
Wenn sie es für die Zukunft bezahlen, habe ich Angst, dass wenn ich nun nochmal dort anklopfe, sie eher Geld von mir haben wollen, da das Öl erst im November 23 aufgefüllt wurde und sicher noch nicht verbraucht wurde.
Nur was ist dann mit dem Heizöl was verbraucht wurde bis dies vom Jobcenter das aller erste mal bezahlt wurde. Das hätte ich ja dann aus meiner Tasche bezahlt obwohl mir die Heizkosten zustehen!?
Ich hoffe ihr versteht um was es mir geht.
Danke schon mal für eure Hilfe…
Gruß- Dave