Umzug von Bayern nach Hessen aber Geld schon vom JC in Bayern bekommen

  • Guten Tag, ich wollte mal nachfragen ob jemand schon Erfahrung gemacht hat wie das ist wenn ich am 27.05 nach Hessen gezogen bin und das geld für Juni schon erhalten habe von meinem alten Jobcenter, muss ich das dann zurückzahlen und erhalte es vom neuen oder tauschen die sich aus und ich kann das Geld behalten und bekomme erst nächsten Monat das Geld von Jobcenter der neuen Wohnadresse.

    Danke im voraus für die Hilfe

    LG

    Paul

  • Es gibt keine ganz einheitliche Vorgehensweise.

    Ob der Regelbedarf zurückgefordert wird und dafür vom neuen Jobcenter nochmal gezahlt wird oder "stehen bleibt" wird nicht ganz einheitlich gehandhabt. Hier gibt es meiner Erfahrung nach Beides.

    Die Kosten der Unterkunft müssen jedenfalls zurückgefordert werden.

    Setzt Dich am besten mit beiden Jobcentern in Verbindung und frag möglichst nach, wie nun sinnvollerweise vorzugehen ist.

  • Nach den Fachlichen Weisungen der Agentur sollen Bundesleistungen nicht zurück gefordert werden, wenn das neue JC aufgrund rechtzeitiger Antragstellung dort auch geleistet hätte. Bedeutet, dass eigentlich nur die Miete zu erstatten ist, soweit es sich dabei nicht um eine notwendige Doppelmiete handelt.

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