Zuflussprinzip und Krankenkasse - Rentenversicherung

  • Guten Tag,

    seit dem 1. März habe ich keine Arbeit, also habe ich mich als arbeitsuchende im Februar beim JC gemeldet und einen Antrag für Bürgergeld gestellt. Mitte März habe ich Lohn von meinem Arbeitsgeber für Februar bekommen. Nach dem Zuflussprinzip wurde das Bürgergeld nur ab April bewilligt. Hier habe ich keine Fragen...

    Frage:

    Der Arbeitsgeber hat mir bei der Krankenkasse und bei der Renteversicherung am 29. Februar abgemeldet. Das Jobcenter hat mich bei der Krankenkasse und bei der Renteversicherung nur ab dem 1. April gemeldet, da ich, wie gesagt, den Lohn für Februar im März bekommen hatte. Der Arbeitsgeber, wie gesagt, zahlt seit März keine Beiträge. Jetzt besteht einen Rückstand vor der Krankenkasse - der monatliche Beitrag für März. Kann den Bescheid vom JC widersprochen werden?

  • Ja, kannst du. Allerdings kommt es darauf an, wie hoch du mit dem Lohn über dem Bedarf liegst. Unter Umständen musst du tatsächlich den§KV/PV Beitrag selbst zahlen, wenn nicht sogar die einmonatige Nachversicherung greift.

    Rentenversicherungsbeiträge zahlt das JC nicht.

  • Im März warst du dann freiwillig gesetzlich versichert und musst den Mindestbeitrag zahlen, was etwa 160€ sind.

    Bürgergeld wurde nicht aufgrund des Zuflussprinzips erst ab April gewährt sondern weil das Einkommen, welches dir im März zugeflossen ist, offenbar deinen Bedarf (inkl. KV) vollständig gedeckt hat, weshalb kein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Es kommt halt darauf an, wie weit dein Bedarf gedeckt war.

    Hat das Jobcenter eine Berechnung für März mitgeliefert?

  • Allerdings bin ich auf finanzielle Probleme gestoßen, sodass ich jetzt Schulden habe. Meine Frau ist behindert und von mir abhängig. Sie hat und bezieht keine Rente (Ausländer) oder Sozialhilfe. Die Bearbeitung des Antrags durch das Jobcenter dauerte drei Monate (Einreichung im Februar, Bescheid Ende Mai). Der Bescheid berücksichtig nur „meine Bedürfnisse“ wider (z.B. nur "mein Teil von der Miete"). Aufgrund meines fehlenden Einkommens müssten die Lebenshaltungskosten meiner Frau wohl durch das Sozialamt finanziert werden. Ich habe davon erst nach dem Bescheid des Jobcenters erfahren, aber es ist meine eigene Schuld. Im März habe ich nicht mehr gearbeitet, aber ich habe ein Einkommen für Februar und für die Überstunden erhalten. Die Berechnung für März berücksichtig wiederum nur meinen Bedarf in Höhe von 823 Euro wider, obwohl allein die Miete 587 Euro beträgt. Aus irgendeinem Grund werden die Heizkosten in keiner Weise ausgewiesen, obwohl ich Rechnungen vorgelegt habe. Im April habe ich 620 Euro für Heizöl bezahlt, damit die minimal mögliche Menge von 500 Litern bestellt. Für mich ist es jetzt sehr wichtig, die Schulden zu reduzieren...


    Für März:

  • Selbst mit dem Bedarf deiner Frau würden es nur 1650 Euro Bedarf sein, gegen die dein Einkommen von 2350 Euro steht. Den KV Beitrag musst du selbst zahlen.


    Ob die Ablehnung von Leistungen für deine Frau richtig ist, kann man anhand deiner Beschreibung und dem Bruchteil des Berechnungsbogens nicht sagen. Gilt sie als erwerbsgemindert? Oder ist sie schon über der Altersgrenze? Aufenthaltstitel? Steht dazu was im Bescheid? Auch zum Heizöl?


    Warum bekommst du eigentlich kein normales Arbeitslosengeld? Sperrzeit? Kein Anspruch? Wenn du keinen Anspruch hast, weil du z. B. noch keine 12 Monate beitragspflichtige Arbeit zusammen hast: wovon hast du vor Jobaufnahme gelebt? Wovon hat deine Frau davor gelebt?

  • Danke für die Antwort. Mit KV ist es klar.

    Ich habe im Mai 2023 angefangen zu arbeiten, davor lebten wir vom Erbe meiner verstorbenen Mutter und den Einnahmen aus meiner Selbständigkeit. Aber es wurde immer schlimmer und im Mai letzten Jahres habe ich angefangen bei einer Zeitfirma für Mindestlohn zu arbeiten und arbeitete bis zum 1.März 2024. Also hätte ich keinen Anspruch fürs ALG. Meiner Frau wurden die Leistungen beim JC aufgrund von Altersgrenze abgelehnt, also ist das auch in diesem Fall in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, dass ich es erst Ende Mai erfahren haben, als ich den Bescheid vom JC bekommen habe. Sollte es früher beim JC geklärt werden, würde ich mich in dieser Situation nun nicht befinde. Aber wie gesagt bin selber schuld...

    Es gibt die Frage nach der Heizung. Ich habe Heizöl im März bestellt, da die Tanks bereits leer waren. Es gab damals noch keinen Bescheid vom Jobcenter. Ich habe 500L bestellt. Dies wird in der Berechnung in keiner Weise angegeben, als ob ich keinen Befarf habe. Oder doch die 11 Euro monatlich für "Warmwasser"??!! ich habe echt nicht verstanden, das es keine Berechnung dabei gibt. Gibt es eine Chance, die Kosten für die Heizöl, das im März eingeliefert und von mir bezahlt wurde, zu erstatten?

  • Mit der Ablehnung des Jobcenters kannst du für deine Frau rückwirkend Leistungen nach dem SGB XII beantragen, § 28 SGB X.


    Wann war denn das jetzt nun mit dem Öl? Im März oder im April? Und kannst du nachweisen, dass, der Tank leer war?

  • Das Heizöl 500L wurde am 22.04.24 geliefert. Ich denke, es ist nicht schwer nachzuweisen, dass der Tank vorher komplett leer war.

    Momentan gibt es etwa 450 L drin...

    Wir lebten im April etwa eine Woche lang ohne Heizung, da es mit der Lieferung des Heizöls gedauert hatte, und ich habe mir von einem Nachbarn einen Heizventilator geliehen. Er kann es bestätigen.

    Nach dem Tanken startete das System nicht, weil es Luft aus leeren Tanks vorher abgesaugt. Ich musste mich an Vermieter wenden und er hat einen Techniker bestellt. Der Techniker sagte, ich solle den Tank in Zukunft nicht völlig leer stehen lassen. Der kann auch bestätigen...

  • Dann frage nach, was mit den Heizkosten im April ist und gehe bei einer unbefriedigenden Antwort in Widerspruch. Manche Jobcenter erstellen für einmalig anfallende Heizkosten extra Bescheide, kann also sein, dass, da noch was kommt und Widerspruch nicht notwendig ist. Und fürddeine Frau stelle umgehend rückwirkend den Antrag beim Sozialamt mit dem Hinweis auf § 28 SGB X und die Ablehnung des Jobcenters für sie.

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