Guten Tag,
seit dem 1. März habe ich keine Arbeit, also habe ich mich als arbeitsuchende im Februar beim JC gemeldet und einen Antrag für Bürgergeld gestellt. Mitte März habe ich Lohn von meinem Arbeitsgeber für Februar bekommen. Nach dem Zuflussprinzip wurde das Bürgergeld nur ab April bewilligt. Hier habe ich keine Fragen...
Frage:
Der Arbeitsgeber hat mir bei der Krankenkasse und bei der Renteversicherung am 29. Februar abgemeldet. Das Jobcenter hat mich bei der Krankenkasse und bei der Renteversicherung nur ab dem 1. April gemeldet, da ich, wie gesagt, den Lohn für Februar im März bekommen hatte. Der Arbeitsgeber, wie gesagt, zahlt seit März keine Beiträge. Jetzt besteht einen Rückstand vor der Krankenkasse - der monatliche Beitrag für März. Kann den Bescheid vom JC widersprochen werden?