Nachzahlung Unterhalt

  • Hallo ich bin seit 2022 Azubi und habe 2022 bis 2023 keine Leistungen erhalten und lebte in meiner eigenen Wohnung 450€ kalt und habe 2022 bis 2023 lediglich von meinem Gehalt 950€ + 250€ Kindergeld gelebt. Seit 2024 erhalte ich aufstockende Leistungen zum Lebnsunterhalt. 2022 und 2023 hat mein Vater meinen Unterhalt einfach eingestellt, jetzt bekomme ich eine Nachzahlung von dem Unterhalt 2022 bis 2023.
    Das Jobcenter möchte nun die Unterhaltsrückzahlung als Einkommen anrechnen, doch da ich zu der Zeit keine Leistungen erhalten hatte und es eine Nachzahlung ist sollte es meiner Meinung nicht als Einkommen angerechnet werden können.
    Ich würde mich sehr über eure Ratschläge freuen

  • Deine Meinung ist falsch. Im SGB II gilt das Zuflussprinzip. Alles, was dir während des Leistungsbezugs zufließt, ist erstmal Einkommen. Die Unterhaltsnachzahlung gehört dazu.

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