Liebes Forum,
ich beabsichtige eine Ortsabwesenheit, die sehr wahrscheinlich von meiner Vermittlungsfachkraft abgelehnt werden wird. Zum einen hat sich mich während meiner geplanten Ortsabwesenheit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, zum anderen möchte sie mich in einer Maßnahme stecken.
Näheres soll hier aber nicht zur Diskussion stehen.
Nun eine Idee von mir:
a) Ich erkläre 1-2 Tage vor dem persönlichen Gespräch den Verzicht auf Leistungen gem. § 46 SGB I. Andere Leistungen werde ich nicht beantragen oder in Anspruch nehmen, sodass kein anderer Leistungsträger durch diese Entscheidung belastet wird.
b) Meines Erachtens entfallen damit auch für die zukünftigen Pflichten gegenüber dem Leistungsträger. Ab diesem Zeitpunkt evtl. bereits gezahltes Bürgergeld muss dem Jobcenter erstattet werden.
c) Nach dem geplanten Gespräch, welches aber wegen des Verzichts nicht mehr wahrgenommen werden muss, kann ich mich dann wieder anmelden (Neuantrag auf Leistungen).
Ich halte dieses Vorgehen für rechtmäßig. Offensichtlich scheint dies eine Lücke im Gesetz zu sein.
Mir ist bewusst, dass ich während der Dauer des wirksamen Verzichts mich ggf. selbst krankenversichern muss usw.
Nun, feuert eure Meinungen ab. Hat ggf. jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht?