Verzicht auf Leistungen und erneute Anmeldung

  • Liebes Forum,

    ich beabsichtige eine Ortsabwesenheit, die sehr wahrscheinlich von meiner Vermittlungsfachkraft abgelehnt werden wird. Zum einen hat sich mich während meiner geplanten Ortsabwesenheit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, zum anderen möchte sie mich in einer Maßnahme stecken.

    Näheres soll hier aber nicht zur Diskussion stehen.


    Nun eine Idee von mir:

    a) Ich erkläre 1-2 Tage vor dem persönlichen Gespräch den Verzicht auf Leistungen gem. § 46 SGB I. Andere Leistungen werde ich nicht beantragen oder in Anspruch nehmen, sodass kein anderer Leistungsträger durch diese Entscheidung belastet wird.

    b) Meines Erachtens entfallen damit auch für die zukünftigen Pflichten gegenüber dem Leistungsträger. Ab diesem Zeitpunkt evtl. bereits gezahltes Bürgergeld muss dem Jobcenter erstattet werden.

    c) Nach dem geplanten Gespräch, welches aber wegen des Verzichts nicht mehr wahrgenommen werden muss, kann ich mich dann wieder anmelden (Neuantrag auf Leistungen).


    Ich halte dieses Vorgehen für rechtmäßig. Offensichtlich scheint dies eine Lücke im Gesetz zu sein.

    Mir ist bewusst, dass ich während der Dauer des wirksamen Verzichts mich ggf. selbst krankenversichern muss usw.


    Nun, feuert eure Meinungen ab. Hat ggf. jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht?

  • Wann ist denn der Termin und von wann bis wann bist du ortsabwesend? Anscheinend ist die Dauer der Ortsabwesenheit doch länger als du verzichten willst, ansonsten könnte es dir ja egal sein, denn ob nun Verzicht oder Aufhebung der Leistungen wegen Ortsabwesenheit: das läuft ja beides darauf hinaus, keine Leistungen zu erhalten.


    Oder geht es dir um eine mögliche Sanktion?

  • Die Ortsabwesenheit ist nur für 9 Tage, also im genehmigungsfähigen Rahmen.

    Allerdings ist meine Vermittlungskraft etwas bi**y und hatte schon durchblicken lassen, dass sie derzeit keinen Spielraum für eine OA sieht.


    Ich könnte natürlich auch einfach nicht erscheinen, mit der Folge, dass bei unerlaubter Ortsabwesenheit der Anspruch ja für die ganzen 9 Tage ruhen würde, bei Nichterscheinen zum Termin 10% Leistungskürzung.

    Um diese ganzen "Spielchen" aber zu umgehen, müsste ich quasi nur für diesen Tag aus dem Leistungsbezug abgemeldet sein.


    Mit dem o.g. Szenario könnte ich mich einfach 2-3 Tage abmelden und liege rechnerisch deutlich besser. :)

  • Das mag sein, aber die Vermittlungskraft lädt mich ja nur an einem Tag ein. Ich bräuchte also nur eine Lösung für diesen 1 Tag.


    Wie im ersten Post bereits beschrieben, geht es hier konkret nur um die Frage, ob bereits jemand Erfahrungen mit dem Leistungsverzicht und einer Wiederanmeldung nach dem Ereignis hat, um z.B. eine Maßnahme/Einladung zu umgehen.

    Hierauf sollte sich der Einfachheit halber beschränkt werden.

  • Ich bräuchte also nur eine Lösung für diesen 1 Tag.

    Du möchtest also den Rest der Ortsabwesenheit verschweigen und fragst dafür allen Ernstes hier wegen Hilfe nach? Wie kommst du auf die Annahme, dass dieses Forum Betrug unterstützt?


    Hierauf sollte sich der Einfachheit halber beschränkt werden.

    Das ist nicht deine Entscheidung.

  • Zitat

    Das ist nicht deine Entscheidung.

    Natürlich kann ich den Umfang meiner Frage und die benötigte Antwort bestimmen.

    Daran wirst auch du nichts ändern können. ;)


    Allerdings hat sich das Thema bereits erledigt, da eine qualifizierte Antwort außerhalb dieses Forums gefunden wurde.

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