Hallo zusammen,
ich habe über die Suchfunktion leider nicht wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden, daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann...
Folgende Situation:
Ich lebe seit rd. 5 Jahren mit meinem Partner (nicht verheiratet) in einem EFH, welches meiner verwitweten Großmutter gehört. Diese lebt aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit fortgeschrittener Demenz seit 2018 in einem Pflegeheim.
Als wir in das Haus gezogen sind, kamen als erstes unvorhergesehene Sanierungskosten auf uns zu (marodes Dach). Den hierfür benötigten Kredit hat mein Vater als Bevollmächtigter für meine Oma, seine Mutter, übernommen und anstelle einer mtl. Mietzahlung wurde seinerzeit vereinbart, dass ich die Kreditraten, welche vom Konto meines Vaters abgebucht werden, an diesen erstatte. Zudem werden folgende weitere Kosten sämtlich von mir getragen, als da wären:
- Gebühren für Kanal/-vorauszahlungen / Wasser / Müll
- Kaminkehrer
- Hausstrom
- Heizkosten (teils Stromkosten, da Luftwärmepumpe, teils Holz)
- Internet/Telefon
Hinzu kommen Kosten für die Deckung des weiteren Bedarfs, also Lebensmittel / Drogerieartikel / Tanken
Mein Partner hatte zum 01.12.2022 seine Arbeit verloren und war Bezieher von ALG I. Leider hat er innerhalb dieses Jahres keine neue Anstellung gefunden, sodass der Bezug endete und ALG II – sprich Bürgergeld – beantragt werden musste. Wir haben die Antragstellung zusammen erledigt, die lt. Antrag geforderten Anlagen beigefügt und alles pünktlich zum genannten Stichtag 24.02.2024 eingereicht. Die Zahlungen vonseiten des JC sollten sodann rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen.
Im Anschluss an die Übermittlung der Antragsformulare samt Anlagen forderte das Jobcenter nur immer mehr Unterlagen und die Wochen und Monate vergingen. War die zuständige Sachbearbeiterin anfangs noch telefonisch erreichbar, bzw. rief zurück, so wurde dies immer weniger, bis sie schließlich gar nicht mehr erreichbar war. In einem der zwischenzeitlich selten gewordenen Telefonate, das ich zufällig entgegen nahm, teilte sie mit, dass der Antrag „in der Prüfung“ liege – das war am 30.04.24. Es würden nur noch ein paar wenige Unterlagen fehlen, ansonsten sei der Antrag „soweit genehmigt“. Ich fragte sie, ob sie mir denn etwas zur Höhe der monatlichen Zahlungen sagen könne. Daraufhin meinte sie, mein Partner bekäme rückwirkend für 01/24 einen Betrag i.H.v. rd. € 470,00, für die Folgemonate ab 02/24 aber nur € 50,00. Auf meine Frage, ob dieser Betrag ihr Ernst sei erwiderte sie, sie bräuchte noch weitere Unterlagen, damit ggf. ein höherer Betrag ermittelt werden könne. Diese Unterlagen wurden ebenfalls eingereicht.
Am 13.05.24 haben wir bei einer anderen Durchwahl angerufen (die zust. SBin war chronisch nicht mehr erreichbar) da wir endlich von irgend jemandem eine Auskunft wollten. Rückrufbitten auf der Sprachbox blieben sämtlich unbeantwortet. Diese Dame teilte schließlich mit, dass der Antrag wohl abgelehnt worden sei. Auf Nachfrage, mit welcher Begründung nun doch eine Ablehnung erfolgt sei erwiderte sie, dass „die Höhe der Bezüge“ zu hoch sei, was wiederum nichts anderes heißt, als dass ich „zu gut“ verdiene. Es gebe aber angeblich ein weiteres Schreiben vom selben Tag, eine „Aufforderung zur Mitwirkung“, da man offenbar nochmals Unterlagen wollte.
Nun ist es so, dass ich hohe monatliche Belastungen habe (zwischen € 1.100,00 und € 1.300,00 pro Monat), die von meinem Nettolohn in Abzug zu bringen sind. Ausgehend von den rd. € 1.900,00 Nettoverdienst verbleibt mir ein durchschnittlicher monatlicher Betrag i.H.v. rd € 700,00 zur Deckung aller übrigen Kosten. Dem JC sind diese Kosten bekannt, da sie eine vollständige Kostenaufstellung von mir erhalten haben. Nun wird die Ablehnung des Antrags damit begründet, dass die Schulden keine Berücksichtigung finden würden. Ich zahle zzgl. zu dem bereits erwähnten Dachkredit noch zwei weitere, in den letzten Jahren aufgenommene Kredite zurück, da die Kosten ab Einzug in das Haus zwar höher wurden, aufgrund Jobwechsel der Verdienst jedoch niedriger. Irgendwann ist der kritische Punkt eben erreicht, an dem es immer weiter abwärts geht…
Zwischenzeitlich wurde meinem Partner das Girokonto gekündigt mangels regelmäßigem Geldflusses und auch die Krankenkasse fordert rückständige Beiträge i.H.v. rd. € 5.000,00. Pikant finde ich in diesem Zusammenhang die mehrmaligen Zusagen der Kostenübernahme der Krankenkassenbeiträge vonseiten des JC...
Widerspruch ist eingelegt, die Begründung in Bearbeitung.
Meine Fragen hierzu: wie hoch ist mein Selbstbehalt (Stichwort anrechenbare Aufwendungen)? Wer haftet für die ausständigen KK-Beiträge? Egal in welchen Bürgergeldrechner ich die Daten eintrage, jeder spuckt wenigstens einen kleinen 3stelligen Betrag aus - ich möchte es einfach nur verstehen...
Vielen lieben Dank vorab für die Antworten und sorry für den langen Text, aber sonst versteht man die Hintergründe/Zusammenhänge wahrscheinlich nicht...