Höhe des Selbstbehalts innerhalb der Bedarfsgemeinschaft/Berücksichtigung von Schulden

  • Hallo zusammen,

    ich habe über die Suchfunktion leider nicht wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden, daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann...

    Folgende Situation:

    Ich lebe seit rd. 5 Jahren mit meinem Partner (nicht verheiratet) in einem EFH, welches meiner verwitweten Großmutter gehört. Diese lebt aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit fortge­schrittener Demenz seit 2018 in einem Pflegeheim.

    Als wir in das Haus gezogen sind, kamen als erstes unvorhergesehene Sanierungskosten auf uns zu (marodes Dach). Den hierfür benötigten Kredit hat mein Vater als Bevollmächtigter für meine Oma, seine Mutter, übernommen und anstelle einer mtl. Mietzahlung wurde seinerzeit vereinbart, dass ich die Kreditraten, welche vom Konto meines Vaters abgebucht werden, an diesen erstatte. Zudem werden folgende weitere Kosten sämtlich von mir getragen, als da wären:

    - Gebühren für Kanal/-vorauszahlungen / Wasser / Müll

    - Kaminkehrer

    - Hausstrom

    - Heizkosten (teils Stromkosten, da Luftwärmepumpe, teils Holz)

    - Internet/Telefon

    Hinzu kommen Kosten für die Deckung des weiteren Bedarfs, also Lebensmittel / Drogerieartikel / Tanken

    Mein Partner hatte zum 01.12.2022 seine Arbeit verloren und war Bezieher von ALG I. Leider hat er innerhalb dieses Jahres keine neue Anstellung gefunden, sodass der Bezug endete und ALG II – sprich Bürgergeld – beantragt werden musste. Wir haben die Antragstellung zusammen erledigt, die lt. Antrag geforderten Anlagen beigefügt und alles pünktlich zum genannten Stichtag 24.02.2024 eingereicht. Die Zahlungen vonseiten des JC sollten sodann rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen.

    Im Anschluss an die Übermittlung der Antragsformulare samt Anlagen forderte das Jobcenter nur immer mehr Unterlagen und die Wochen und Monate vergingen. War die zuständige Sachbearbeiterin anfangs noch telefonisch erreichbar, bzw. rief zurück, so wurde dies immer weniger, bis sie schließlich gar nicht mehr erreichbar war. In einem der zwischenzeitlich selten gewordenen Telefonate, das ich zufällig entgegen nahm, teilte sie mit, dass der Antrag „in der Prüfung“ liege – das war am 30.04.24. Es würden nur noch ein paar wenige Unterlagen fehlen, ansonsten sei der Antrag „soweit genehmigt“. Ich fragte sie, ob sie mir denn etwas zur Höhe der monatlichen Zahlungen sagen könne. Daraufhin meinte sie, mein Partner bekäme rückwirkend für 01/24 einen Betrag i.H.v. rd. € 470,00, für die Folgemonate ab 02/24 aber nur € 50,00. Auf meine Frage, ob dieser Betrag ihr Ernst sei erwiderte sie, sie bräuchte noch weitere Unterlagen, damit ggf. ein höherer Betrag ermittelt werden könne. Diese Unterlagen wurden ebenfalls eingereicht.

    Am 13.05.24 haben wir bei einer anderen Durchwahl angerufen (die zust. SBin war chronisch nicht mehr erreichbar) da wir endlich von irgend jemandem eine Auskunft wollten. Rückrufbitten auf der Sprachbox blieben sämtlich unbeantwortet. Diese Dame teilte schließlich mit, dass der Antrag wohl abgelehnt worden sei. Auf Nachfrage, mit welcher Begründung nun doch eine Ablehnung erfolgt sei erwiderte sie, dass „die Höhe der Bezüge“ zu hoch sei, was wiederum nichts anderes heißt, als dass ich „zu gut“ verdiene. Es gebe aber angeblich ein weiteres Schrei­ben vom selben Tag, eine „Aufforderung zur Mitwirkung“, da man offenbar nochmals Unterlagen wollte.

    Nun ist es so, dass ich hohe monatliche Belastungen habe (zwischen € 1.100,00 und € 1.300,00 pro Monat), die von meinem Nettolohn in Abzug zu bringen sind. Ausgehend von den rd. € 1.900,00 Nettoverdienst verbleibt mir ein durchschnittlicher monatlicher Betrag i.H.v. rd € 700,00 zur Deckung aller übrigen Kosten. Dem JC sind diese Kosten bekannt, da sie eine vollständige Kostenaufstellung von mir erhalten haben. Nun wird die Ablehnung des Antrags damit begründet, dass die Schulden keine Berücksichtigung finden würden. Ich zahle zzgl. zu dem bereits erwähnten Dachkredit noch zwei weitere, in den letzten Jahren aufgenommene Kredite zurück, da die Kosten ab Einzug in das Haus zwar höher wurden, aufgrund Jobwechsel der Verdienst jedoch niedriger. Irgendwann ist der kritische Punkt eben erreicht, an dem es immer weiter abwärts geht…

    Zwischenzeitlich wurde meinem Partner das Girokonto gekündigt mangels regelmäßigem Geldflusses und auch die Krankenkasse fordert rückständige Beiträge i.H.v. rd. € 5.000,00. Pikant finde ich in diesem Zusammenhang die mehrmaligen Zusagen der Kostenübernahme der Krankenkassenbeiträge vonseiten des JC...

    Widerspruch ist eingelegt, die Begründung in Bearbeitung.

    Meine Fragen hierzu: wie hoch ist mein Selbstbehalt (Stichwort anrechenbare Aufwendungen)? Wer haftet für die ausständigen KK-Beiträge? Egal in welchen Bürgergeldrechner ich die Daten eintrage, jeder spuckt wenigstens einen kleinen 3stelligen Betrag aus - ich möchte es einfach nur verstehen...

    Vielen lieben Dank vorab für die Antworten und sorry für den langen Text, aber sonst versteht man die Hintergründe/Zusammenhänge wahrscheinlich nicht...

  • Okay... Über Fairness rede ich dann lieber nicht - das sind ja keine Luxusschulden, weil ich einen ausschweifenden Lebensstil habe, sondern das waren allesamt notwendige Ausgaben, die einfach zum Zeitpunkt des Anfalls die Finanzen gesprengt hatten.

    Wie sieht es mit den Beiträgen zur KK aus? Es wurde von zwei SBinnen unanhängig voneinander zugesichert, dass diese Kosten übernommen würden und wir uns "keine Sorgen" machen müssten und jetzt will man davon nichts mehr wissen...

  • Meine Fragen hierzu: wie hoch ist mein Selbstbehalt (Stichwort anrechenbare Aufwendungen)?

    Was für ein Selbstbehalt? Du bildest mit deinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft. Da gibt es keine Selbstbehalte. Schulden werden tatsächlich nicht berücksichtigt. Es gibt einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit, der bei dir mindestens 348 Euro sein sollte, aber das war es dann auch.


    Wer haftet für die ausständigen KK-Beiträge?

    Der Schuldner. Allerdings sollte er die Beiträge prüfen lassen, die sind für die paar Monate bei Null Einkommen viel zu hoch.


    Über Fairness rede ich dann lieber nicht - das sind ja keine Luxusschulden, weil ich einen ausschweifenden Lebensstil habe, sondern das waren allesamt notwendige Ausgaben, die einfach zum Zeitpunkt des Anfalls die Finanzen gesprengt hatten.

    Bürgergeld ist nunmal für den aktuellen Lebensunterhalt gedacht. Zur Schuldentilgung gibt es keine Steuermittel. Du musst zusehen, ob du die Tilgungen irgendwie mindern kannst. Ggf. - das hört sich jetzt nicht schön an, ist aber so - solltet ihr über Heirat nachdenken. Er wäre dann familienversichert und du könntest in Steuerklasse 3 wechseln, so dass du monatlich mehr Nettolohn hättest.

  • Vielen lieben Dank für die Antworten!

    Zu dem von mir angesprochenen Selbstbehalt (ist vielleicht auch der falsche Begriff dafür):

    Ich dachte, dass es wie beim Ehegatten-/Kindes- und/oder nachehelichem Unterhalt auch hier einen gewissen Betrag gibt, der quasi unantastbar ist. Das soll nicht heißen, dass ich nicht für den Bedarf meines Partners aufkommen möchte, so gesehen also bitte nicht falsch verstehen. Aber ich habe nunmal nicht die ganzen € 1.900,00 zur freien Verfügung, sondern muss davon Schulden und mtl. Fixkosten bezahlen. Ich war einfach der Ansicht (wider besseren Wissens), dass auch bei der Beantragung von Bürgergeld das bereinigte Nettoeinkommen, sprich abzgl. aller anfallenden Schulden und Fixkosten, zählt. Dass das quasi niemanden interessiert, ist... Naja.

    Danke für den Hinweis mit den KK-Beiträgen. Darum werden wir uns gleich kümmern.

    Dass Bürgergeld für den Lebensunterhalt da ist, ist mir klar. Ich wollte auch nicht, dass meine Schulden hier von irgendjemandem übernommen werden, so war das nicht gemeint. Mir ging es vielmehr darum, dass mein Partner ja völlig blank ist mit wirklich Null Einnahmen. Um seinen Lebensunterhalt ging es ja. Und dass so jemandem dann gar nichts zustehen soll, geht mir irgendwie gegen den Strich. Kein Cent Unterstützung, alles ruht sich auf dem Umstand aus, dass ich Vollzeit arbeite. Glücklicherweise hat er ab diesem Monat nun wieder eine Anstellung...

    Das ganze Prozedere fand ich allerdings mehr als fragwürdig. Was da alles an Unterlagen verlangt wurde, war Wahnsinn, dann war so gut wie nie ein Gesprächspartner greifbar, Zusagen wurden mündlich getroffen und wir in Sicherheit gewiegt, nur damit am Schluss dann ein lapidares "Ätsch" herauskommt...

  • Niemand ruht sich auf den Umstand aus, dass du Vollzeit arbeitest. Du hast dir diesen Mann ausgesucht. Klingt hart, ist aber so. Wenn du nicht für ihn einstehen möchtest, dann muss er ausziehen. Dann bekommt er die Miete und sein komplettes Bürgergeld. Aber jetzt hat sich das ja eh erledigt, da er einen Job gefunden hat.

  • Drei Anmerkungen:

    1. Folge man Deiner Darstellung, ist die monatliche Tilgung der Schulden für das Dachdarlehen vsl. als Kosten der Unterkunft einzustufen. Es handelt sich nicht um Deine eigenen Schulden. Stattdessen zahlst Du auf Grundlage einer Vereinbarung mit Deinen Vater als Vertreter Deiner Großmutter als Eigentümerin für die Nutzung des Hauses monatliche Miete/Nutzungsentschädigung in einer bestimmten Höhe. Diese Höhe ist an der Höhe der Darlehensraten, die aber Dein Vater als Vertreter schuldet.

    Das ist rechtlich etwas anderes als die Tilgung eigener Schulden. Ob das Jobcenter das dann genauso sieht und sich das alles auch ausreichend belegen lässt, steht auf einem anderen Blatt.

    2. Die Krankenkassenschulden sind viel zu hoch. Falls in dem Betrag nicht erhebliche Altlasten enthalten sind, dürfte Dein Partnerwohl eher ignoriert haben, die Unterlagenanforderungen der KK zu beantworten und wurde deshalb zum Maxialbeitrag verdonnert. Das lässt sich korrigieren.

    3. "Zusicherung" ist im Verwaltungsrecht ein Fachbegriff. Eine verbindliche Zusicherung setzt grds. Schriftform voraus. Mündliches "Zusichern" gibt es in diesem Zusammenhand rechtlich nicht.

  • Hallo Schorsch,

    danke für die sachliche und verständliche Einschätzung!

    Das mit den Krankenkassenbeiträgen hat sich glücklicherweise zwischenzeitlich geklärt. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in welcher der gesamte Sachverhalt geschildert wurde. Anstelle der Gebühren für eine freiwillige Versicherung (mtl. € 1.178,00, was den Betrag dann erklären würde), wird nun nur noch der minimale Beitragssatz in Rechnung gestellt. Dieser kann ratenweise bezahlt werden.

    Offensichtlich hatte ich eine falsche Vorstellung von einigen Dingen - dennoch finde ich es nach wie vor problematisch, telefonische Zusagen auszusprechen, nur um dann kurz darauf schriftlich alles abzulehnen. Dieses Vorgehen finde ich - moralisch betrachtet - nach wie vor fragwürdig.

    Ich wusste aufgrund meiner früheren beruflichen Tätigkeit noch, dass bei Unterhaltsverpflichtungen das Nettovermögen abzgl. aller sonstiger Verbindlichkeiten als Berechnungsgrundlage dient. Das ist bei der Unterstützung innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft offensichtlich nicht der Fall. Man lernt eben nie aus... Nebenbei bemerkt, den Tipp, meinen Partner in den Wind zu schießen, nur weil es gerade einfach schwierige Zeiten sind, fand ich auch suboptimal. Dennoch ein herzliches Dankeschön allen, die sich die Zeit genommen haben, meinen Beitrag zu lesen und entsprechend Tipps zu geben! :thumbup:

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