Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Hallo,

    Ich bitte um Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.
    Ich lebe derzeit mit meiner Mutter in einer Mietwohnung. Der Wohnungsvertrag wird nur von ihr unterzeichnet.
    Meine Mutter erhält Bürgergeld, auch ich habe bisher Hilfe vom Amt erhalten.
    Aufgrund meines 25. Lebensjahres war ich verpflichtet, mein eigene Antrag zu stellen.
    Im Antrag teilte mir das Amt mit, dass der Betrag, den meine Mutter eventuell von mir für die Wohnung erwartete, ihrem Einkommen entsprachen wurde,
    gleichzeitig gewährte ihr das Amt aber nur die Hälfte der Miete und des Nebenkosten in diesem Monat. Darüber hinaus überwies den gesamten Betrag für die Wohnung auf das Konto der Wohnungsbaugenossenschaft, so dass ihr nur ca. 200 Euro für den Lebensunterhalt auf dem Konto überwiesen wurden.
    Informationen im Internet zufolge trägt die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet hat, die Kosten für die Wohnung vollständig.
    meine Fragen:
    Welche Leistungen soll meine Mutter erhalten?
    Warum überwies das Amt den gesamten Betrag für die Wohnung, wenn es meiner Mutter die Hälfte gab und sie somit ohne Lebensunterhalt blieb?
    Wie fülle ich den HA-Antrag mit der Frage nach den Kosten für Unterkunft und Heizung richtig aus?


    MfG

  • Im Antrag teilte mir das Amt mit, dass der Betrag, den meine Mutter eventuell von mir für die Wohnung erwartete, ihrem Einkommen entsprachen wurde,

    Kannst du das nochmal verständlich formulieren?


    In eurer Konstellation sollte jeder die Hälfte der Miete als Bedarf bekommen. Also auch du. Und eine Direktzahlung an den Vermieter ist auch nur in der Höhe möglich, also bei jedem separat. Bei deiner Mutter hätte nicht die volle Miete abgehen dürfen.

  • Sollte meine Mutter in diesem Fall gegen die Bewillinug des Amtes Wiederruf einlegen?
    Wie formuliere ich das am besten und auf welches Gesetz soll ich mich berufen?

    Der Antrag von HG enthält Informationen darüber, dass die Einziehung der Miete für die Wohnung durch einen Verwandten zum Einkommen zählt und der Steuerabrechnung unterliegt. Daher gehe ich davon aus, dass das Amt meinen Teil der Wohnung nicht aus dem Verpflegungszuschuss meiner Mutter bezahlen kann und erwarten, dass ich ihr die Hälfte zurückzahle.

    MfG

  • Ob Widerspruch oder Leistungsklage richtig wäre, kann ich nicht sagen, weil du meine Frage, was der zitierte Text bedeutet, nicht beantwortet hast.


    Und auch jetzt schreibst du wieder teilweise unverständlich:


    Der Antrag von HG enthält Informationen darüber, dass die Einziehung der Miete für die Wohnung durch einen Verwandten zum Einkommen zählt und der Steuerabrechnung unterliegt

    Der Antrag von HG? Wer ist HG? Wieso enthält ein Antrag Informationen? Ich verstehe nicht, was du da schreibst.

  • Anlage HG Punkt 5
    Information 2
    Bitte Informieren Sie die Verwandten oder Verschwägerten, dass Mieteinnahmen grundsätlich zu versteuerndes Einkommen sind, das beim Finanzamt im Rahem der Steuererklärung anzugeben ist.

  • Deine Mutter hat keine Mieteinnahme. Die Aufteilung auf sie und dich ist lediglich ein sozialrechtliches Konstrukt namens "Kopfteilsprinzip".


    Hast du deinen Bescheid und den deiner Mutter zur Hand? Lade bitte von beiden Bescheiden den Berechnungsbogen hoch. Dann kann ich wahrscheinlich sagen, ob Widerspruch oder Leistungsklage erhoben werden muss.

  • Ich habe meinen Bescheid noch nicht erhalten, bin gerade dabei, die notwendigen Unterlagen einzusenden, daher meine Frage zum korrekten Ausfüllen des HA-Antrags.

    Unter Berücksichtigung Ihrer Worte sollte meine Mutter jedoch auch ohne meine Bescheid schnellstmöglich Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.Sie hat gerade kein Geld zum Leben.
    Die Bewilligung enthält viele personenbezogene Daten, daher halte ich es nicht für sicher, sie im Forum zu teilen.

    Kurz zusammen gefasst:
    Monatliche Gesamtbetrag beträg: 906,00

    Name Nachneme meine Mutter- Bankdaten - Betrag 220,00
    Wohnungsgesellschaft - Bankdaten - Betrag 686,00


    Höhe monatlich zustehenden Leistungen
    Regelbedarf 563,00
    KdU MIete 343,00
    Summe :906,00

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

  • Unter Berücksichtigung Ihrer Worte sollte meine Mutter jedoch auch ohne meine Bescheid schnellstmöglich Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.Sie hat gerade kein Geld zum Leben.

    Eben nicht. Wenn das Problem nur das ist, dass die volle Miete an den Vermieter bezahlt wurde, obwohl das JC nur die halbe Miete als Bedarf berücksichtigt, dann geht es rechtlich nicht um die Höhe der Leistungen, sondern um die Auszahlung. Die Auszahlung der korrekt berechneten Leistungen ist aber ein Realakt und kein Verwaltungsakt. Gegen einen Realakt ist ein Widerspruch unzulässig. Da muss Leistungsklage erhoben werden und da es eilt ggf. eine einstweilige Anordnung beim SG beantragt werden. Sie sollte sich dazu einen Anwalt suchen.

  • Ich will Sie gut verstehen.
    Wie oben erwähnt, wurden die Leistungen administrativ auf zwei verschiedene Arten berechnet.
    Einerseits wurde meiner Mutter der volle Lebensunterhalt und die Hälfte der Miete gewährt,
    andererseits beschloss jemand, sie anders zu zahlen und die gesamte Miete an die Wohnungsgesellschaft zu zahlen und den Rest aus dem zugewiesenen Budget meiner Mutter als Regelbedarf zu zahlen.
    Dies ist kein Zahlungsfehler, sondern nur die Entscheidung von jemandem.

    In diesem Fall schlagen Sie vor, dass meine Mutte einen Anwalt konsultiere. Wie viel Zeit hat meine Mutter dafür?

    MfG

  • Dies ist kein Zahlungsfehler, sondern nur die Entscheidung von jemandem.

    Trotzdem ist das kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt und daher ein Widerspruch unzulässig.


    In diesem Fall schlagen Sie vor, dass meine Mutte einen Anwalt konsultiere. Wie viel Zeit hat meine Mutter dafür?

    Eine Leistungsklage ist an keine Frist gebunden.

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