Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen - Leistung eingestellt - Krankenversicherung

  • Hallo Forum,

    ich bin meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und mir wurde jetzt zum 01.06 die Zahlung der Leistung eingestellt. Ich hatte wieder mal eine schwere depressive Phase und war nicht vor der Tür geschweige am Briefkasten. Natürlich werde ich am Montag alle nötigen Unterlagen umgehend einreichen. Bin ich jetzt noch krankenversichert? In dem Schreiben heißt es :"In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, werden Ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr durch den zuständigen Leistungsträger übernommen. Ihr Krankenversicherungsschutz ist jedoch - unabhängig vom Leistungsbezug- weiterhin gewährleistet. ff."

    Was genau heißt das? Danke für die Antworten.

  • Ihr Krankenversicherungsschutz ist jedoch - unabhängig vom Leistungsbezug- weiterhin gewährleistet. ff."

    Was genau heißt das? Danke für die Antworten.

    Keine Ahnung. Für einen Monat gilt die Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach müsste man sich freiwillig versichern und Beiträge selbst zahlen oder rutscht in die sogenannte Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Auch da muss man Beiträge selbst zahlen. Kommt man mit 2 Monate in Verzug, bezahlt die Krankenkasse nur noch die Kosten für Notfälle.


    Wahrscheinlich ist daher die grundsätzliche Versicherungspflicht in Deutschland gemeint.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!