Bürgergeld - Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung und Krankenversicherung

  • Hallo,

    ich bin neu hier im Forum!

    ich bin 42 jahre alt und 15 Jahre davon selbständig gewesen!

    2019 habe ich meine selbstständigkeit aufgegeben aus krankheitsgründen! seit ende 2021 mich beim jobcenter gemeldet und seitdem bürgergeld in anspruch genommen.

    ich habe mich immer geweigert hilfe vom staat zu bekommen bis es jetzt nicht mehr ging-sei es stolz oder scharm,ich weiss es nicht!

    ich habe auch nur den normalen Satz von 560 euro in anspruch genommen.also mir wurde keine miete /heizung etc bezahlt da ich die möglichkeit habe in einer wohnung meiner eltern mietfrei zu leben!

    Ich bin 42 Jahre und leide (denk ich) unter Anststörung bzw sozialer Phobie! Ich war knapp 20 Jahre nicht beim Arzt!

    Seit fast 10 Jahren Jahren meide ich sozialen Kontakte soweit es geht.Ich habe mich quasi komplett zurückgezogen und von der gessellschaft isoliert! !Ausser zu meinen Eltern pflege ich keinen sozialen Kontakte!

    Ich weiss nicht wie ich das beschreiben soll aber ich bin nicht in der Lage irdendwelche Termin oder Treffen wahrzunehmen! Sei es beim Jobcenter oder anderen Behörden!

    Durch diesen Druck habe ich richtige Angstattacken und kann schon Tage davor nicht schlafen und habe Panikattacken!

    Mit dem Ergebniss das ich die Termine dann letztendlich absage und in depressionen jedes mal falle!

    Dies alles habe ich meinen Sachbearbeiter beim Jobcenter erklärt und die verlangen von mir jetzt eine Fachärztliche Bescheinigung! Eine Bescheinigung von meinen Hausarzt reicht Ihnen aufeinmal nicht mehr aus! Ich habe dem Jobcenter meine Lage erklärt ,mit dem Ergebniss das meine Leistung von heute auf morgen komplett 100% gestrichen wurden, da ihnen eine normale Au vom Hausarzt nicht mehr reicht und das Jobcenter auf eine Facharztliche bescheinigung von mir verlangt .

    Für mich war es ein riesiger Erfolg überhaupt nach knapp 20 Jahren einen Hausarzt gefunden zu haben und mich komplett untersuchen zu lassen!Ich bin auch momentan in einer Angstklinik für Zahnarztpatienten in Behandlung was für mich ein großer Sprung war und mir ein bisschen mehr selbstvertrauen gegeben hat! Und ausgerechnet jetzt kommen die Probleme mit dem Jobcenter !Ich versuche immer alles schriftlich oder über email zu klären!

    Ich habe ein Versagungs-/Entziehungsbescheid heute zugestellt bekommen ab dem 01.06.24-31.05.2025 wegen fehlender mitwirkung !

    Ich habe nie eine sanktion bekommen.und dann heute der hammer!


    ich weiss nicht wie ich jetzt vorgehen soll und mein größtes problem ist das ich jetzt halt nicht weiss ob ich krankenversichert bin.das jobcenter verlangt eine fachaärztliche bescheinigung und kontoauszüge !nur wo soll ich die bescheinigung denn herbekommen! ich habe einen termin bei einen psycholgen erst ende august bekommen!!Ich bin selbst nicht in der Lage Telefonate zu tätigen da ich am Telefon total überfordert bin und kaum worte rausbekomme!

    Selbst mit meinen Hausarzt kann ich nicht bzw trau ich mich nicht über meinen seelischen Druck und belastungen zu sprechen!

    meine größte sorge ist momentan halt die krankenversicherung weil ich nächste woche halt wichtige termine beim zahnarzt habe!sorry für den wall of text :(

  • Wenn du nicht in der Lage bist, deinen Lebensalltag zu meistern, und dazu gehören nunmal auch Termine bei Behörden, dann solltest du dich an die örtliche Betreuungsbehörde wenden und dir einen Betreuer zur Seite stellen lassen. Vielleicht gibt es dort auch einen sozialpsychatrischen Dienst, der dir mit ersten Schritten und einer Bestätigung helfen kann.

    Deine gesundheitlichen Probleme gehen ja schon eine ganze Weile, ohne dass du den Versuch unternommen hast, daran etwas zu ändern. Hauptaufgabe des Jobcenters ist es aber nicht, dir eine lebenslange Rente zu zahlen, sondern, dich wieder unabhängig vom Bürgergeld zu machen, was nur mit der Aufnahme einer Arbeit zu erreichen ist. Und davon bist du nach eigenem Befinden meilenweit entfernt. So du derzeit erwerbsunfähig bist, ist Bürgergeld die falsche Sozialleistung und auch das muss das Jobcenter ermitteln. Dazu ist nunmal ein Mindestmaß an Mitwirkung erforderlich. Kontoauszüge müssen natürlich auch abgegeben werden, wenn das verlangt wird.

    Krankenversicherungstechnisch bist du nächsten Monat noch safe, da man einen Monat nachversichert ist. Danach muss man sich freiwillig versichern oder rutscht in die sogenannte Versicherung der Nichtversicherten. In beiden Fällen muss man dann den Beitrag zur Krankenkasse selbst zahlen, da ansonsten nur Notfallbehandlungen bezahlt werden.

  • Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort!

    Ich weiss das ich es selbst verschuldet habe,da möchte ich auch niemanden den schuh anziehen!

    Wie gesagt ich habe jetzt Anfang des Jahres mehre Ärztliche Untersuchungen,Kontrollen ,Zahnarztbesuche nach 20 jahren in Angriff genommen!was für andere normal ist , ist für mich eine sehr große herausforderung -so blöd das sich für einige auch anhört!

    Mein Ziel ist es nicht eine Rente oder sonstiges zu erreichen! Ich möchte einfach nur wieder klar kommen mit meinen Leben !

    Ich habe mich auch an einen psychologen gewendet jedoch wie gesagt ist der Termin erst in 2 Monaten!

    Jetzt weiss ich auch nicht wie ich das mit der Fachärztlichen Bescheinigung machen soll da den Jobcenter ja eine bescheinigung/attest von meinen hausarzt nicht reicht! die bestehen auf eine Fachärztlichen Bescheinigung!

    Ich habe gelesen das man einen wiederspruch einlegen sollte! wenn ich das richtig verstanden habe braucht man den nicht begründen sondern einfach nur schreiben das man dem bescheid wiederspricht! würde das sinn machen? die geforderten Kontoauszüge schicke ich morgen ab !

    Das einzigste problem wäre dann nur die Facharztliche bescheinigung

  • Jetzt weiss ich auch nicht wie ich das mit der Fachärztlichen Bescheinigung machen sol

    Das habe ich geschrieben:


    Vielleicht gibt es dort auch einen sozialpsychatrischen Dienst, der dir mit ersten Schritten und einer Bestätigung helfen kann.


    Ich habe gelesen das man einen wiederspruch einlegen sollte! wenn ich das richtig verstanden habe braucht man den nicht begründen sondern einfach nur schreiben das man dem bescheid wiederspricht! würde das sinn machen?


    Ein Widerspruch ohne Begründung macht eher wenig Sinn. Wenn, dann begründe es, wie du hier geschrieben hast. Hast du den Termin in 2 Monaten schriftlich oder kannst du ihn dir bestätigen lassen? Dann reiche das mit ein. Oder frage, ob das Jobcenter den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit einschalten kann. Auch das wäre eine Möglichkeit.

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