Bürgergeld-Antrag - Minijob - Wie oft Gehalt nachweisen?

  • Hallo allerseits,

    ich habe kürzlich mein Studium abgeschlossen und haben nun Schwierigkeiten einen Job zu finden. Nun habe ich Bürgergeld beantragt. Momentan bin ich dabei alle Papiere abzugeben. Das Landratsamt möchte die Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate haben. Da ich neben meinen Studium auf Minijob Basis gearbeitet hatte, habe ich mir monatlich 520 Euro dazuverdient. Nun muss ich die Papiere von den letzten 3 Monaten abgeben. Sache ist aber, dass ich meinen Minijob nun gekündigt habe.

    Da das Arbeitsamt die Abrechnungen der letzten drei Monate von 520 Euro sieht, wird mir dieser Betrag für die nächsten 12 Monate angerechnet bzw abgezogen? Oder teile ich dem Jobcenter gleichzeitig mit, dass ich nichts mehr dazu verdiene? Denn dies macht ja schon auch was aus wie viel ich vom Amt bekomme.

    Sagen wir mal ich arbeite wieder irgendwo auf Minijob Basis, muss man nach Beantragung immer wieder zeigen wie viel man monatlich dazuverdient? Oder wie weiss es sonst das Jobcenter wie viel ich verdiene? Man beantragt ja das Bürgergeld wie ich lese alle 12 Monate. Weist man nur ein mal nach wie viel man dazu verdient?

    Noch eine andere Frage: Der Jobcenter möchte auf ein BAFÖG Nachweis. Diesen habe ich aber nie beantragt, wirkt sich dies auch auf meinen Antrag aus?


    Danke! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

  • Sache ist aber, dass ich meinen Minijob nun gekündigt habe.

    Warum?


    wird mir dieser Betrag für die nächsten 12 Monate angerechnet bzw abgezogen?

    Nein. Bzw: wenn der letzte Lohn jetzt erst zufließt, wird er natürlich angerechnet. Wenn keiner zufließt,, dann nicht. Allerdings wird man wohl eine Sanktion aufgrund der Kündigung prüfen.


    Sagen wir mal ich arbeite wieder irgendwo auf Minijob Basis, muss man nach Beantragung immer wieder zeigen wie viel man monatlich dazuverdient?

    Ja, natürlich.


    Oder wie weiss es sonst das Jobcenter wie viel ich verdiene? Man beantragt ja das Bürgergeld wie ich lese alle 12 Monate. Weist man nur ein mal nach wie viel man dazu verdient?


    Das kommt darauf an, ob du ein gleichbleibendes Gehalt hast oder monatlich unterschiedlich. Ist es monatlich unterschiedlich, wird Bürgergeld nur für 6 Monate und vorläufig mit einem geschätzten Einkommen bewilligt. Nach Ablauf der 6 Monate musst du dann den tatsächlichen Lohn nachweisen. Ist es monatlich gleich, wird mit dem Gehalt gerechnet und dann sollte es ja auch für die nächsten x Monate stimmen. Das wird auch kontrolliert, in welchem Abstand und Umfang, bestimmt das Jobcenter.


    Der Jobcenter möchte auf ein BAFÖG Nachweis. Diesen habe ich aber nie beantragt, wirkt sich dies auch auf meinen Antrag aus?

    Dann frag doch beim zuständigen Studierendenwerk nach einer Negaticbescheinigung nach.

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