Rente und Bürgergeld

  • Hallo,

    Konstellation: Bedarfsgemeinschaft, eine Person erhält künftig 1027,-€ Bruttorente, Partnerin Ü60 muss Bürgergeld beantragen. Wird die Rente dann wie normales Erwerbseinkommen angerechnet oder gibt es da Unterschiede?


    Vielen Dank.

    Gruß

    Andreas

  • Rente ist logischerweise kein Erwerbseinkommen. Deshalb gibt es es dafür auch nicht den hohen Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Sondern nur die normalen Absetzungen wie Versicherungspauschale oder Kfz-Haftpflichtversicherung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!