Bürgergeld Antrag - pflegender Angehöriger - eigenes Haus

  • Hallo, ich habe bitte einige Fragen an euch.

    Folgende Ausgangssituation:

    Ich bin männlich, 50+ und kümmere mich als pflegender Angehöriger um meine Mutter, 80+.

    Wir wohnen in meinem Elternhaus welches mittlerweile mir gehört. (Meine Mutter hat es mir vor 5 Jahren überschrieben, da war sie noch gesund, normal Rentnerin und ich normal erwerbstätig.) Überlassungsvertrag mit Gegenleistungen (eingetragenem lebenslangen Wohnrecht im Grundbuch), wobei die Gegenleistungen aufgrund der Pflege, Wohnrecht usw mittlerweile höher sind als die Überlassung. Als meine Mutter krank wurde, haben wir nochmals beim Notar einen Ergänzungs Vertrag zum Überlassungsvertrag gemacht um die zusätzlichen Pflegeleistungen dort mit einzutragen.

    Anmerkung zur Immobilie(mein Elternhaus), altes Haus mit Grundstück aus den 60er Jahren, wirklich Sanierungsbedürftig. Circa 120qm Wohnfläche, meine Mutter wohnt unten (ca 60qm) und ich wohne oben (auch ca 60qm Wohnfläche) . Laufende mtl kosten ca 450€ plus 250€ Heizkosten.

    Meine Mutter wurde leider Altersdement und ich reduzierte meine Arbeitszeiten immer mehr um mich zu kümmern. Iwann ging es nicht mehr und ich wechselte auf Nachtarbeit um mich tagsüber zu kümmern. Dieses ging auch nur eine Zeitlang und ich war lange AU geschrieben und fiel dann irgendwann ins Alg1, welches ich aktuell auch beziehe.

    Anmerkung zu meiner Mutter, nach zwei bösen Krankheits Situationen ist die Demenz sehr schnell voran geschritten. Pflegebett, ich wasche sie, gehe mit ihr auf die Toilette, ziehe sie an, reiche ihr Nahrung und trinken an, Medikamente, usw. und kümmere mich hier um alles drum herum, also eigentlich keine freie Minute. Zweimal in der Woche geht meine Mutter in die Tagespflege, den Rest kümmere ich mich Tag und Nacht, meine Mutter hat mittlerweile Pflegestufe 4. Aber meine Mutter und ich arrangieren uns gut, sind ein gutes Team, sie wohnt hier nun schon viele Jahrzehnte und solange wir es so hin bekommen, soll es auch so bleiben.

    Nun sollte ich über die AfA eine Massnahme machen. Ich dachte lüge da nicht, sage es einfach so wie es ist. Wer seine alte kranke Mutter pflegt braucht sich nicht schämen und auch nicht lügen. Der Arbeitsvermittler hörte es sich an und sagte am Ende ich hätte da grad ein Fehler gemacht, ich hätte besser gelogen oder geschwiegen. Da er nun weiß das ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe müsse er mir die Leistungen versagen. Er war dennoch verständnisvoll und gab mir eine gewisse Zeit um selbst zum jobcenter zu gehen, mir eine Tätigkeit zu suchen oder irgendwas an dieser Situation zu verändern, zb meine Mutter ins Pflegeheim.

    Als pflegender Angehöriger wird man beim Alg1 wohl nicht anerkannt da man dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung steht (wie ich im Nachhinein gelesen habe). Ich müsse wohl zum jobcenter, dort würde ich auch freigestellt wenn ich nachweise das ich mich als pflegender Angehöriger um meine Mutter kümmere (Pflegestufe 4).

    Ich habe glaube vor 15 Jahren mal Hartz IV bekommen und möchte / will dieses eigentlich nicht. Ich weiß grad nicht wie ich aus dieser Situation raus kommen soll.

    Hier ein paar EckDaten

    Meine Mutter 80+ hochgradig dement, Pflegestufe 4

    Ich, m, 50+, pflegender Angehöriger (bis auf die 2 Tage Tagespflege (9 Uhr bis 15 Uhr immer 24/7 kümmern)

    Wir wohnen hier in meinem 60 Jahre alten Elternhaus, meine Mutter unten (ebenerdig) circa 60 qm und ich wohne oben 60qm.
    Wert des Elternhauses geschätzt 200.000 - 225.000 Euro
    Laufende Kosten mtl circa 700€ mtl incl Heizkosten. Im Überlassungsvertrag ist im lebenslangen Wohnrecht meiner Mutter 350€ Kosten (warmmiete) angegeben (weiß aber nicht ob ich den überlassungsvetrag vorlegen müsste).
    Meine Mutter bezieht eine Altersrente von 820€ plus 500€ Versorgungs Bezüge. Dazu erhalten wir das Pflegegeld für die Pflegestufe 4 welches ja nicht mit eingerechnet wird. Ich erhalte aktuell Alg1 von 700€.
    Vermögen (Ersparnisse) haben wir weiter keine.

    Ich habe große Sorge zum jobcenter zu gehen, weiß allerdings nicht wie ich die Situation anders lösen soll. Als pflegender Angehöriger steht mir wohl Bürgergeld zu und ich werde bei Pflegestufe 4 wohl auch frei gestellt. Kann mir jemand was dazu sagen wie es mit meinem Haus aussieht? Mit der Rente und Versorgungs Bezüge meiner Mutter? Ich bin da grad echt ratlos.

    Die Rente und das Pflegegeld meiner Mutter geht auf mein Konto da ich mich um die Finanzen kümmere, was ja auch gar nicht mehr anders geht. Vorsorge / General Vollmacht vom Notar liegt in allen belangen vor. Daher wird es auch schwierig Kontoauszüge von mir vorzulegen. Zudem habe ich alle Verbrauchsrechnungen (Strom, Müll, Grundsteuer, Wasser usw. im Januar für das ganze Jahr im voraus bezahlt, falls hier zuhause was passiert das ich dann etwas Luft habe. Somit kann ich auch keine aktuellen Konto Auszüge mit Strom, Telefon usw darlegen.

    Ich habe schon mehrere Bürgergeld Rechner ausprobiert, dort steht am Ende, mir würden so um die 0,00 - 350,00€ Bürgergeld incl Miete mtl zustehen. Und dieses aufgrund Eigentum wohl auch nur 12 Monate.

    Blöde Situation, mag und kann mir da jemand helfen?

  • ich wechselte auf Nachtarbeit um mich tagsüber zu kümmern. Dieses ging auch nur eine Zeitlang und ich war lange AU geschrieben und fiel dann irgendwann ins Alg1, welches ich aktuell auch beziehe.

    Bist du jetzt ungekündigt im Alg1, weil Krankengeld geendet hat oder wurdest du irgendwann gekündigt?


    Kann mir jemand was dazu sagen wie es mit meinem Haus aussieht?


    Das Haus ist mit 120qm vom Vermögen her geschützt. Die Kosten erscheinen mir allerdings für ein Haus ohne Kredit sehr hoch. Ich lebe mit Mann und Kind + Schwiegermutter ähnlich wie du. SM im Erdgeschoss und wir im 1.OG + ausgebautem kleinen Dachboden, aber wenn ich unsere Kosten auf den Monat umrechnen würde (Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger...) komme ich nie im Leben auf 450 Euro. Strom darfst du z. B. nicht dazu rechnen. Telefon interessiert auch niemanden.


    Mit der Rente und Versorgungs Bezüge meiner Mutter?

    Das ist eher ein Problem, da du darüber verfügungsberechtigt bist und es deshalb für dich nutzen könntest. Hinzu tritt § 9 Absatz 5 SGB II, der besagt,, dass das JC das auch vermuten darf, wenn man mit Verwandten zusammen lebt.


    dort steht am Ende, mir würden so um die 0,00 - 350,00€ Bürgergeld incl Miete mtl zustehen.

    Du hast doch gar keine Miete. Und Hauslasten werden im SGB II nicht auf den Monat ungerechnet, sondern bei Fälligkeit berücksichtigt. Wenn Wasser alle 3 Monate fällig ist,, dann wird es auch nur in diesen Monaten berücksichtigt. Wenn der Schornsteinfeger im August kommt, dann wird das auch nur im August berücksichtigt. Wenn ihr mit Öl heizt und einmal für 3000 Euro tankt, dann wird das auch nur in dem Monat berechnet usw.


    Grundsätzlich solltest Du erstmal den Antrag stellen, denn es geht auch um deine Krankenversicherung, wenn Alg1 tatsächlich eingestellt wird. Und wenn es konkrete Probleme gibt,, dann melde dich wieder. Ansonsten sind hier zuviel Wenn und Aber drin, dass man wirklich alles Denkbare ansprechen könnte.

  • Hallo Tamar,

    Danke schön für deine Antwort.

    Ich wurde während des Krankengeldes gekündigt.

    Naja, es läppert sich halt schnell. Warum sollte ich Strom nicht rechnen? Telefon auch nicht? Okay, da muss ich mich nochmal informieren und neu rechnen.

    Naja es ist ja keine WG, ich Pflege meine demente Mutter. Und ja, 1300 Euro Rente, da gehen dann schon wieder 130€ weg für freiwillig Krankenversichert usw. Auch für kranke alte Menschen ist das Leben teuer geworden. Inwieweit ist da Verfügungsberechtigt gemeint? Ich muss zb Friseur oder Fusspflege planen, mit ihr hinfahren, mit ihr dort rein gehen und ich muss dort auch bezahlen. So ist es bei allem. Ob neue Schuhe, neue Jacke oder ein Stück Kuchen. Es geht ja gar nicht anders, sie kann das nicht mehr, hochgradig dement halt. Ich könnte ggf die Rente auf ihr Konto gehen lassen. Wäre alles umständlicher, aber ja das wäre machbar sofern es irgendwie ein Nutzen hätte.

    Bzgl Miete.. Natürlich habe ich keine Miete. Ich habe in diesen online Rechnern einfach meine monatlichen Kosten eingegeben anstatt Miete. Das wusste ich nicht das zb Grundsteuer und Wasser dann nur alle drei Monate an mich überwiesen würden...

    Wo sind denn in meinem Text "wenn und aber" ? Dann würde ich dieses ändern. Ich habe es verständlich so geschrieben wie es einfach ist.

    Es ging mir darum inwiefern die Rente meiner Mutter angerechnet wird auf mein eventuelles Bürgergeld, sofern ich einen Antrag stelle.

    Ich werde noch keinen Antrag auf Bürgergeld stellen. Ich habe so ein bisschen das Gefühl die Agentur für Arbeit wartet nur drauf und ist mich dann los. Und sobald ich diesen Antrag stelle wären sie mich auch los. Ich habe noch etwas Zeit, ggf könnte ich auch sagen der Sachbearbeiter hat mich da wohl falsch verstanden so hätte ich das nicht gesagt. Steht ja schließlich Aussage gegen Aussage.

    Ich möchte nicht blöd herüber kommen, auch hier nicht. Ich mache nicht schlimmes, böses oder illegales, ich pflege einfach nur meine demente Mutter.

    Eine nette Dame in der Hotline der Pflegeversicherung sagte mal am Telefon zu mir... Sie zieht den Hut vor mir, das ich dieses 24/7 für meine Mutter leiste. Aber in der Masse ist es eigentlich so vorgesehen das meine Mutter jetzt ins Pflegeheim (Demenzheim, Aussentür abgeschlossen, 5880€ jeden Monat) müsste, damit ich für Mindestlohn arbeiten gehen kann.

    Mir ist schon klar, das ich da eine Ausnahme bin. Dieses ist aber nicht verboten. Es gibt ja extra vom jobcenter diese Regelung für pflegende Angehörige (Pflegestufe 4 + 5 ist keine Arbeit oder massnahme zumutbar). Meine Frage war halt wie man es rechnet mit Thema bedarfsgemeinschaft und Rente meiner Mutter.

    Zählt man da ihre Rente abzgl zb freiwilliger Krankenversicherung usw... Was davon über bleibt gilt als Einkommen? Dann wird regelsatz und monatliche Kosten abgezogen? Ich weiß nicht wie man das rechnet.

    Jedem Hans und Franz stehen Bürgergeld und Miete und was nicht noch alles vom jobcenter zu. Da muss doch irgendwo für mich auch ein Platz sein. Ich Pflege 24/7 meine Mutter und habe dennoch ja iwie auch ein Recht auf irgendwas oder sehe ich das falsch? Ist nicht böse gemeint, schönen Abend.

    PS Meine Mutter ist zwar hochgradig dement aber lacht den ganzen Tag, es geht ihr richtig gut. Da muss es doch auch für so eine Konstellation einen Weg geben. Zudem es doch heißt ohne die vielen pflegenden Angehörigen würde das ganze System zusammen brechen. Ich habe schon einige Jahrzehnte gearbeitet, die deutsche Rentenversicherung zahlt Rentenbeiträge für mich aufgrund der Pflege, da muss es doch möglich sein das auch ich Krankenversichert bin, auch meinen "Strom" bezahlen kann und einkaufen.

    Daher nochmal meine Frage, wie das jobcenter die Rente meiner Mutter mit einbeziehen, bzw berechnen würde.


    Das ist eher ein Problem, da du darüber verfügungsberechtigt bist und es deshalb für dich nutzen könntest. Hinzu tritt § 9 Absatz 5 SGB II, der besagt,, dass das JC das auch vermuten darf, wenn man mit Verwandten zusammen lebt.

    Die könnten also annehmen, ich lebe vom Geld meiner Mutter. Dieses verstehe ich.

    Habt ihr den eine andere Idee wie ich mich weiter um meine Mutter kümmern könnte? Mache dieses ja nicht wegen des Geldes.

    Gäbe es notfalls die Option, das jobcenter würde mich zumindest Krankenversichern? Oder ist dieses bei mir auch nicht möglich.Lebe ich halt mit von der Rente meiner Mutter, obwohl das alles schon spucky ist. Ich habe Jahrzehnte gearbeitet, genau wie meine Mutter. Scheinbar ist für alle gesorgt und wird gezahlt aber ich bin da wohl irgendwie ein "Fehler im System". Zumindest komme ich mir grad so vor.


    Ich weiß nicht, ob es wichtig ist oder eine Rolle spielt aber im letzen Bescheid vom MDK bzgl einer höheren Pflegestufe, war im Februar diesen Jahres... Hat meine Mutter Pflegestufe 4 bekommen, und eine Ärztin vom mdk hat im Gutachten mit aufgeführt das ich als Sohn mindestens 84 Stunden pro Woche (an 7 Tagen in jeder Woche mindestens 12 Stunden am Tag) Pflege Tätigkeiten leiste.


    Eigentlich geht es nur um die Frage wie das Bürgergeld nun berechnet würde. Oder ob die wirklich sagen, der kann ja von der Rente seiner Mutter leben. Aber selbst dann müsste ich eigentlich noch was bekommen. Daher meine Frage heute mittag wie man sowas berechnet. Schönen Abend

  • Warum sollte ich Strom nicht rechnen? Telefon auch nicht?

    Weil solche Sachen im Regelsatz enthalten sind. Solltest du eigentlich wissen,, wenn du bereits schonmal Leistungen erhalten hast.


    Ich könnte ggf die Rente auf ihr Konto gehen lassen.

    Unrelevant, solange du darauf Zugriff hast.


    Daher nochmal meine Frage, wie das jobcenter die Rente meiner Mutter mit einbeziehen, bzw berechnen würde.

    Das kann dir niemand sagen, weil du eben nicht nur mit einer Verwandten,, die Einkommen hat, zusammen lebst, sondern darüber hinaus über dieses Einkommen auch verfügen kannst, ohne dass da jemand das überwacht.


    Jedem Hans und Franz stehen Bürgergeld und Miete und was nicht noch alles vom jobcenter zu.

    Das ist falsch und bringt dich auch überhaupt nicht weiter.


    Es gibt ja extra vom jobcenter diese Regelung für pflegende Angehörige (Pflegestufe 4 + 5 ist keine Arbeit oder massnahme zumutbar).

    Das hat nichts mit dem Problem, ob du überhaupt als hilfebedürftig angesehen wirst, zu tun. Es geht um den Leistungsanspruch und nicht darum, ob dir Arbeit zumutbar ist.


    Gäbe es notfalls die Option, das jobcenter würde mich zumindest Krankenversichern?

    Nein.


    Habt ihr den eine andere Idee wie ich mich weiter um meine Mutter kümmern könnte?

    Ich habe es dir bereits geschrieben:


    Grundsätzlich solltest Du erstmal den Antrag stellen, denn es geht auch um deine Krankenversicherung, wenn Alg1 tatsächlich eingestellt wird. Und wenn es konkrete Probleme gibt,, dann melde dich wieder.

    Es ist schlicht Zeitverschwendung, sich über alle Eventualitäten vorab einen Kopf zu machen. Das geht nicht. Niemand weiß, wie das JC auf deinen Antrag reagiert, was es für Probleme geben wird, ob es überhaupt Probleme geben wird. Stell den Antrag. Wenn dann das Jobcenter in nicht positiver Hinsicht reagiert, dann komm wieder, denn dann kann man konkret auf die vom Jobcenter aufgeworfenen Punkte eingehen.

  • Ich muss ehrlich zugeben, daß ich nun erheblich mehr verunsichert bin als vorher.

    Für mich hat sich bislang nicht die Frage gestellt OB ich als hilfebedürftig angesehen werde und OB mir überhaupt ein Leistungsanspruch zusteht.

    Meine Frage war bislang eher, da ich hier mit meiner Mutter in einem Haus wohne (einer oben, der andere unten), welche mit 80+ ja nun mal Altersrente bezieht, wie so etwas vom JC berechnet wird.

    Ich bin pflegender Angehöriger und werde eventuell nicht als hilfebedürftig angesehen da ich Konto Vollmacht meiner Mutter habe und mich kümmere? Wie soll das bei Demenz anders funktionieren? Das meine Mutter einen gesetzlichen Betreuer bekommt, damit ich hilfebedürftig bin?

    Klingt fast als wäre ich der einzige erwachsene Mensch mit einem Alter von 50+ welcher Kontovollmacht für das Konto seiner betagten kranken Mutter hat. Das ist absurd.


    Es ist schlicht Zeitverschwendung, sich über alle Eventualitäten vorab einen Kopf zu machen. Das geht nicht.

    Herzlichen Dank, das ist sehr freundlich geschrieben. Wozu gibt es dann dieses forum hier?


    Zumindest weiß ich nun wohl, jeder erwachsene Mensch, welcher Kontovollmacht seiner betagten alten Eltern hat (und somit Zugriff darauf hat was niemand prüft), ist in Deutschland dann wohl wahrscheinlich nicht hilfebedürftig und somit auch nicht Krankenversichert. Das ist einfach absurd, mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen.


    Es ist schlicht Zeitverschwendung, das geht nicht... Ganz wirklich, dann lieber gar keine Hilfe.

  • Wow, dafür opfert man gerne seine Zeit... Was verstehst du denn nicht daran, dass man nicht alle Probleme, die ein Jobcenter mit deinem Fall haben könnte, voraussehen kann und das es besser ist, dass du, wenn du deinen Antrag gestellt hast und es tatsächlich Probleme gibt, hier wieder mit dann konkreten Fragen aufschlägst?!


    Ich habe dir nur einige Probleme aufgezeigt. Ob das zuständige Jobcenter die überhaupt sieht oder vielleicht ganz andere, das weiß doch niemand. Warum soll man sich einen Kopf über ungelegte Eier zerbrechen? Bzw: den habe ich mir zerbrochen, den Dank dafür kann ich gerade nachlesen.

  • Hallo ihr, ich habe einige Sorgen und möchte euch was fragen.

    Ich (55), lebe in meinem Elternhaus welches seit einigen Jahren mein Eigentum ist. Hier kümmere ich mich um meine hochgradig demente Mutter (welche auch mit im Haus lebt). Nach der letzten Pflegebegutachtung - Pflegestufe 4 -, wurde bescheinigt das meine Mutter hier nur mit meiner Mithilfe weiter wohnen kann und hat für mich eine Mindestzahl an Pflege auf 84 Stunden in der Woche bescheinigt. Rentenbeiträge für mich zahlt die Pflegekasse.

    Aktuell beziehe ich Alg1, welches nun aber zeitnah ausläuft. Meine Vermittlerin sagt (sie habe ich eingeweiht und sie hatte Verständnis für meine Situation), da das Alg1 zeitnah ausläuft muss ich Bürgergeld beantragen. Da ich pflegender Angehöriger bin, gibt es wohl Gesetzte beim Bezug von Bürgergeld das ein pflegender Angehöriger welcher mit einer zu pflegenden Person zusammen lebt und diese zb Pflegestufe 4 hat, das mir Bürgergeld zusteht und ich von Bewerbungen und Massnahmen usw. frei gestellt bin.

    Dazu habe ich zwei Fragen. Ich lebe ja mit meiner Mutter in einem Haus. Wenn ich das richtig recherchiert habe, ich 55, meine Mutter 85, sind wir keine Bedarfsgemeinschaft. Meine Mutter bezieht Altersrente, Versorgungs Bezüge und Pflegegeld, welches ja nicht anrechenbar ist. Sagen wir mal meine Mutter hat mtl 1300€ Rente und Versorgungsbezüge plus Pflegegeld.

    Ich hingegen habe nach dem Alg1 kein Einkommen mehr. Laufende Kosten fürs Haus (Strom, Wasser, Grundsteuer, Heizöl, Versicherungen usw betragen circa 500€) mtl OHNE Instandhaltungskosten.

    Sorge habe ich, da meine Mutter mir vor Jahren mein Elternhaus überschrieben hat. Keine Schenkung sondern eine Überlassung mit Gegenleistungen wobei die Gegenleistungen durch zb lebenslanges Wohnrecht und die sehr intensive Pflege mittlerweile höher sind als die eigentliche Überlassung. Es ist bezahlt und meins. Meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht, welches auch so im Grundbuch eingetragen ist. Es ist ein altes Sanierungs bedürftiges Haus aus den 60er Jahren mit ca. 130 qm Wohnfläche. Teilvermieten geht nicht, zum einen, da meine Mutter in einem Teil wohnt. Selbst wenn man noch eine kleine Wohnung zum vermieten her zaubern würde, es wäre zu teuer und aufwendig dieses Baumässig durchführen zu lassen und auch zu eng

    Laut Recherche hat man wenn man ein eigenes Haus besitzt Anspruch auf Bürgergeld für die Dauer von 12 Monaten, welches wohl nun auf 6 Monate gekürzt werden soll. Ich bin ja nun mal pflegender Angehöriger, hätte ich dann nach der neuen Regel nach sechs Monaten kein Anspruch mehr auf Leistungen sondern müsste das Haus verkaufen? Weiß jemand wie sich das verhält? Meine Mutter lebt übrigens oben im Haus (ist im Grundbuch so eingetragen) und ich unten. Ich könnte das Haus gar nicht verkaufen solange meine Mutter lebt da sie lebenslanges eingetrages Wohnrecht hat. Was mache ich nur!?!

    Hat da jemand Wissen oder Erfahrung wie sich das mit dem Hauseigentum als pflegender Angehöriger verhält? Gelten da auch diese 12 oder 6 Monate? Ich habe ja gar keine Möglichkeit es zu verkaufen.

    Weiß jemand inwieweit die Rente usw meiner Mutter angerechnet wird, da wir ja -keine- Bedarfsgemeinschaft sind?

    Zum Verständnis, ich habe schon Jahrzehnte gearbeitet und bin eine gelernte Fachkraft. Aber ich habe mich entschieden mich um meine schwerkranke Mutter hier zuhause zu kümmern. Eine Dame von der Agentur für Arbeit sagte dieses Jahr zu mir... Der richtige Weg sei, die 116117 anzurufen und zu fragen wo ein Platz in einem Pflegeheim frei wäre, Tasche packen, meine Mutter hinbringen, dann wäre sie versorgt. Und ich könne sofort wieder in Arbeit kommen. Und alle wären zufrieden, so gehöre es sich... Anmerken dabei möchte ich das es meine Entscheidung ist. Zudem kostet ein Heimplatz bei schwerer Demenz um die 5900€ im Monat. Jeden Monat - alle 30 Tage 5900€!

    Hat da jemand Wissen oder Erfahrung? Steht mir was zu? Blöde Situation...

    Alternativ suche ich aktuell einen Teilzeitjob. Stundenweise nachts wenn meine Mutter schläft. Über den Teilzeitjob wäre ich Krankenversichert und hätte ein kleines Einkommen. Und müsste nicht zum jobcenter! Muss nur erstmal was finden und dieses auch zusätzlich zur Pflege leisten können. Denn die festgestellten 84 Stunden in der Woche welche der MDK so festgelegt hat, reichen nicht aus. Aber ich WILL lieber arbeiten als Bürgergeld nur muss es auch leistbar sein. Ich bin Mitte 50, Stents am Herzen habe ich auch schon. Wie verhalte ich mich nun, was kann ich, was darf ich, was steht mir zu?

    Bin über jede Antwort dankbar. Danke schön.


    Thema bitte weiterführen!

  • Hallo, ich hatte gar nicht mehr auf dem Schirm, das wir hier im Sommer schon einmal über mein Problem diskutiert haben.

    Ich wusste es noch, aber nicht mehr in welchem forum.

    Im Juni hieß es ja es wäre Zeitverschwendung hier weiter zu diskutieren da es für mein Problem keine Antwort gäbe. Nachvollziehen kann ich das nicht wirklich. Die Sachlage ist doch eigentlich klar. Umschrieben habe ich es auch umfangreich. Habt ein schönes Wochenende

  • Und es bleibt dabei!

    Ich habe dir aufgezeigt, welche Probleme es wegen § 9 Absatz 5 SGB II geben könnte. Ich habe dir geschrieben, wie Hauskosten beim SGB II berücksichtigt werden und dass das Haus selbst von der Größe her angemessen ist, also kein Problem darstellt. Ich habe dir geraten, den Antrag auf Bürgergeld zu stellen und dich zu melden, wenn es konkrete Probleme mit dem Jobcenter gibt!


    Mach das doch bitte einfach.

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