Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine offene (jahre alte) Forderung von mir aus einem Insolvenzverfahren zu sonstigem Vermögen gehört? Also wird erwartet, dass ich das unter Punkt 6 in Anlage VM angebe? Und wird diese offene Forderung eine Auswirkung darauf haben ob ich berechtigt bin Bürgergeld zu beantragen? Die Forderung geht auf ein Insolvenzverfahren zurück, bei dem nicht klar ist ob ich das Geld wirklich wieder sehen werde.
Danke und Grüße
finnfinn