Hallo zusammen,
meiner Familie ist Folgendes passiert. Ich bin leider momentan arbeitslos. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld endete am 02.04.2024. Den Online – Antrag auf Bürgergeld habe ich mit dem Leistungsbeginn 03.04.2024 beantragt.
Der Arbeitgeber meiner geschiedenen Frau leistet die Gehaltszahlungen stets zum Ende jedes Monats. Im aktuellen Fall wurde das Gehalt für den Monat März aufgrund der Osterfeiertage erst Anfang April überwiesen, während die reguläre Auszahlung für April planmäßig zum Monatsende erfolgte.
Mein Antrag wurde für April 2024 aufgrund des Einkommens abgelehnt. Ich erhielt im selben Monat Arbeitslosengeld in Höhe von 89,06 €.
Ich bin mit dem Zuflussprinzips vertraut, jedoch halte ich es in dieser Situation für unangemessen. Sollte ich bereits Leistungen beziehen, würde mir für den Monat März doppelte Unterstützung zukommen und daraufhin keine im April. Aufgrund dessen ergibt sich nun ein Defizit im Haushaltsbudget.
Die Widerspruchsfrist ist schon abgelaufen. Würde sinnvoll, einen Überprüfungsantrag zu stellen?
Vorab schon vielen Dank für jegliche Ratschläge!