Gutschrift wegen Lärmbelästigung

  • Hallo,

    ich habe wegen Baulärmbelästigung von über einem Jahr (wegen neuer Fenster, neuer Heizung und neuem Balkon) von meinem Vermieter eine Gutschrift von 300 Euro bekommen, die er aber aufgrund meines Bürgergeldbezuges nicht an mich gezahlt hat ohne das ok vom JC.

    Von daher habe ich alles eingereicht und eine Freistellung für mich beim JC beantragt. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass "Gutschriften, die den Unterkunftskosten zuzuordnen sind, die Unterkunftskosten mindern und leistungsrechtlich entsprechend zu berücksichtigen sind.

    Ich hatte über ein Jahr die Lärmbelästigung hinnehmen müssen und soll das anrechnen lassen? Hierbei ging es doch um mein persönliches Befinden während dieser Zeit und hat mit den Unterkunftskosten in dem Sinne doch nichts zu tun, oder?

    Wie seht Ihr das? Wie kann ich dagegen angehen.

  • Das JC hat recht. Das ist im Prinzip nichts anderes als eine Mietminderung wegen der Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Wohnung. Da es aber ausgezahlt wird, ist es Einkommen.

  • Danke für deine Antwort.

    Das kann doch zum Begriff Einkommen nach dem SGB 2 nicht zugerechnet werden.

    Es ist eine Entschädigung.

    Wie sehen es andere? Würde gerne noch andere Meinungen dazu lesen.

  • Wenn es nicht gerade ein echter Schadenersatz ist, weil dir ein körperlicher oder seelischer Schaden entstanden ist, sind diese 300 Euro praktisch eine Mietminderung. Ja, auch eine Art Entschädigung für die nicht 100%ige Nutzung der Wohnung, aber eben nur bezogen auf die Mietkosten. Und wie Tamar schon sagt, wird es angerechnet und zwar auf die Kosten der Unterkunft und Heizung.

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