Hallo,
ich habe wegen Baulärmbelästigung von über einem Jahr (wegen neuer Fenster, neuer Heizung und neuem Balkon) von meinem Vermieter eine Gutschrift von 300 Euro bekommen, die er aber aufgrund meines Bürgergeldbezuges nicht an mich gezahlt hat ohne das ok vom JC.
Von daher habe ich alles eingereicht und eine Freistellung für mich beim JC beantragt. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass "Gutschriften, die den Unterkunftskosten zuzuordnen sind, die Unterkunftskosten mindern und leistungsrechtlich entsprechend zu berücksichtigen sind.
Ich hatte über ein Jahr die Lärmbelästigung hinnehmen müssen und soll das anrechnen lassen? Hierbei ging es doch um mein persönliches Befinden während dieser Zeit und hat mit den Unterkunftskosten in dem Sinne doch nichts zu tun, oder?
Wie seht Ihr das? Wie kann ich dagegen angehen.