Privatinsolvenz - Pfändungsfreigrenze und Bürgergeld Nachzahlung

  • Guten Tag,

    ich habe folgende Frage da ich mich absolut nicht damit auskenne.

    Unzwar musste ich im Mai einen Bürgergeld Antrag stellen, da ich aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll Arbeitsfähig bin.

    Der Antrag wurde mir nun genehmigt, Rückwirkend ab dem 01.05.24 bis 30.04.25.

    Vorgestern wurde mir der Betrag 1034,95 Euro für Mai ausgezahlt, mit dem ich meine Rückständigen Rechnungen Miete etc. bezahlt habe.

    Heute am 27.06.24 habe ich die Zahlungen für Juni und Juli erhalten insgesamt 2069,90 Euro also pro Monat 1034,95 Euro Euro

    Mein Pfändungsfreibetrag beläuft sich auf 1410,32 Euro da ich mich auch in Privatinsolvenz befinde dementsprechend wären jetzt noch für diesen Monat verfügbar 375,37 Euro

    Was passiert aber jetzt mit dem Überschüssigen Geld dementsprechend 1694,53 Euro ? Wird mir das weggepfändet ?
    Weil dieses Geld ist ja eigentlich zum Decken meiner Monatlichen Kosten für Juni und Juli gedacht wie komme ich da jetzt dran was muss ich tun?

    Also insgesamt ausgezahlt wurden mir jetzt im Juni 3104,85 Euro an Bürgergeld, für Mai, Juni und Juli.

    Für Mai habe bereits ich alle Rückstände beglichen.

    Jetzt muss ich ja für Juni meine Offenen Rechnungen und Miete zahlen und für Juli ja sowieso

    Es wäre ja wieder ein Problem wenn ich 2 Monate jetzt wieder meine Rechnungen etc nicht zahlen kann.

    Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären und hoffe das hier jemand darauf eine vernünftige Antwort hat Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

  • Soweit ich weiß, kann z. B. das Amtsgericht die Pfändungsfreigrenze einmalig hochsetzen, wenn du nachweist, dass das Geld aus Sozialleistungen stammt. Ggf. kann die Bank dir da auch weiterhelfen.

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