Grundsicherung im Alter - Vorlage der Kontoauszüge Lebensgefährtin

  • Hallo zusammen,

    ich bin Altersrentner und beziehe Grundsicherung im Alter, seit 14 Monaten. Vor kurzen, also Mai 2024, musste ich beim Sozialamt wieder einmal für 6 Monate rückwirkend die Kontoauszüge meiner Lebensgefährtin vorlegen. Heute erhielt ich nun einen neuen GS-Bescheid mit dem Hinweis bis zum 18.08.2024 rückwirkend die Kontoauszüge von 1.07 - 31.07 2024 vorzulegen, bei nicht Einhaltung könnten die Leistungen eingestellt werden. Ist das rechtens oder ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Bei Abgabe der letzten Kontoauszüge bestand ich darauf, diese nur persönlich bei meinem Sachbearbeiter abzugeben, da andere Mitarbeiter im Sozialamt keine Möglichkeit haben, in den Auszügen herumzuschnüffeln. Ein persönlicher Termin wurde mir zuerst verweigert, erst auf Druck und den Hinweis, aus Datenschutz-Rechtlichen Gründen, die Abgabe der Auszüge an Dritte Personen zu verweigern, ist es doch noch zu einem persönlichen Termin gekommen, die Auszüge wurden nicht einbehalten, weder kopiert noch gespeichert.

    Wäre nett einige Erfahrungen zu sammeln, ob diese Vorgehensweise, der erneuten Konten Überprüfung üblich ist.

    Zur Information habe ich das Formblatt im Anhang beigefügt.

    Mit grüßen

    Mümmel

  • Kontoauszüge dürfen gespeichert werden und es gibt auch kein Anrecht darauf, dass sie umgehend vom SB im Termin gesichtet werden. Im Übrigen haben alle Personen in der Behörde eine Verschwiegenheitspflicht und du auch keinen Anspruch, dass nur ein SB deine Akte bearbeitet. Wie die Behörde da die Arbeit einteilt, ist deren Sache. Wenn also für die Annahme von Unterlagen jemand anderes zuständig ist, dann ist das so.

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