Umzug - Neue Wohnung und Umzugskosten

  • Hallo liebe Community,

    ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Aufgrund einer Eigenbedarfskündigung muss ich leider meine bisherige Wohnung verlassen und bin nun auf der Suche nach einer neuen Bleibe. In diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen zu den möglichen Unterstützungsleistungen, die ich beantragen kann.

    Was ich bereits weiß:

    • Kaution: Es gibt die Möglichkeit, einen Zuschuss oder ein Darlehen für die Mietkaution zu beantragen.
    • Umzugskosten: Hier kann ich ebenfalls Unterstützung beantragen, was schon einmal eine große Erleichterung ist.

    Meine Fragen:

    1. Renovierungszuschuss: Kann ich einen Zuschuss für die Renovierung der neuen Wohnung beantragen? Falls ja, unter welchen Bedingungen wird dieser gewährt?
    2. Küchenübernahme: Die neue Wohnung hat bereits eine Küche, die ich übernehmen muss. Kann ich hierfür ebenfalls einen Zuschuss beantragen?
    3. Weitere Hilfsmittel: Gibt es noch andere Unterstützungen oder Hilfsmittel im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel, die ich eventuell nicht bedacht habe?

    Ich bin für jede Information und jeden Tipp dankbar, da der Umzug schon stressig genug ist und ich hoffe, dass ich alle möglichen Hilfen in Anspruch nehmen kann.

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße

  • Kann ich einen Zuschuss für die Renovierung der neuen Wohnung beantragen? Falls ja, unter welchen Bedingungen wird dieser gewährt?


    Wenn es in der Gegend üblich ist, dass Wohnungen unrenoviert vermietet werden und der Zustand der Wohnung dementsprechend ist.


    Die neue Wohnung hat bereits eine Küche, die ich übernehmen muss. Kann ich hierfür ebenfalls einen Zuschuss beantragen?


    Wieso ist das ein Muss?


    Gibt es noch andere Unterstützungen oder Hilfsmittel im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel, die ich eventuell nicht bedacht habe?


    Letztlich musst du doch wissen, was neben den genannten Dingen noch fehlt?

  • War die Bedingung um die Wohnung zu bekommen.


    Dann gehört die Küche dem Vermieter? Warum vermietet er sie dann nicht mit?


    Da das unüblich ist, kann es passieren, dass das JC die Wohnung als zu teuer ablehnt. Letztlich kann das dann nur im Einzelfall das Jobcenter entscheiden.

  • Der Vormieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Nachmieter die Küche übernimmt. Bei Wohnungsbesichtigungen tun die Vormieter oftmals so, als wären sie der Vermieter und können darauf bestehen, dass die Küche übernommen werden muss. Wenn der Vermieter darauf besteht, dass die Küche übernommen wird, dann kann er sie mit vermieten und mit in den Mietpreis integrieren. Ich habe das auch schon bei der Wohnungssuche erlebt, dass die Vormieterin zu mir meinte, dass ich das und das gegen Entgelt übernehmen muss. Ein Gespräch mit dem Vermieter ergab dann, dass dem gar nicht so war. Ich habe die Wohnung bekommen. Die Vormieterin hatte die Wahl, entweder lässt sie die Sachen drin oder sie muss alles rausreißen (ging hier um einen Hängeboden im Flur und um Regale in der Speisekammer). Beim Hängeboden hätte sie dann den Flur komplett neu renovieren müssen. Also blieb alles drin.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!