Kosten der Unterkunft unangemessen und freiwillige Zuzahlung zu Mietkosten

  • Darf man aus den gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Zuzahlungen zur Miete tätigen, wenn der potentielle Vermieter mehr Miete verlangt, als vom JobC anerkannt wird? Oder heißt es dann: Offnsichtlich sind die Leistungen zu hoch?

  • Kommt darauf an. Wenn das JC 500 Euro berücksichtigt, du aber 1000 Euro zahlen musst, dann fragt sich das JC zu Recht, wie du eine Differenz von 500 Euro aus einem Regelsatz von 563 Euro bestreiten und von den restlichen 63 Euro Strom, Lebensmittel etc. bezahlst.

    Wenn es nur um ein paar Euro Differenz geht, dann wird da niemand was problematisch finden.

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