Weiterbildungsprämie wegen Förderdauer abgelehnt

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit der Weiterbildungsprämie der Bundesagentur für Arbeit und hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.

    Vor kurzem habe ich eine E-Mail über die Ablehnung der Weiterbildungsprämie erhalten (Ich gehe mal von aus, dass ich den Bescheid demnächst schriftlich erhalten werde). Die Begründung lautete, dass mir nur 23 Monate gefördert wurden und daher die Prämie nicht bewilligt werden kann.

    Hier sind einige Details zu meinem Fall:

    - Schulische Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin vom 01.07.2022 bis zum 31.07.2024
    - Förderungszeitraum: 23 Monate (da ich bereits im Juni 2024 meinen Abschluss hatte, jedoch habe ich eine Schulbescheinigung bis zum 31.07.2024 erhalten)
    - Begründung der Ablehnung: Nicht ausreichende Förderungsdauer und "Neustarter" ab dem 01.08.2023 haben Anspruch auf diese Prämie.

    - Bildungsgutschein ist vorhanden: für eine berufliche Weiterbildung (§16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81 ff SGB III) -> Mein Bildungsträger in diesem Fall die Schule, hat die Maßnahmedauer vom 10.08.2022 bis zum 31.07.2024 im Bildungsgutschein angegeben.

    WICHTIG: Mir wurde bereits die Prämie i.H.v. 1000€ abgelehnt, da es in meiner Ausbildung keine Zwischenprüfung gab, jedoch sagte mir meine Sachbearbeiterin zu, dass ich Prämie zum Abschluss der Prämie erhalten werde. Ich bin der Meinung, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist und möchte dagegen vorgehen.


    Deshalb habe ich folgende Fragen an euch:


    1. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie ihr dagegen vorgegangen seid?
    2. Ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten oder gibt es andere Stellen, die bei solchen Fällen Unterstützung bieten?

    Ich wäre für jede Hilfe und jeden Ratschlag sehr dankbar, da ich wirklich nicht weiß, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße,
    TamTam

  • Ohne nochmal in Rechtsprechung und Literatur nachgelesen zu haben, rein nach Gesetz müsste dir die Prämie zustehen. § 87a SGB III lautet nämlich:


    Zitat

    (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist:


    Das bedeutet, dass die reguläre Ausbildung mindestens 2 Jahre dauern muss. Ob du selbst dazu 2 Jahre gebraucht hast oder weniger, ist unmaßgeblich. Es kommt nur darauf an, dass für die Kinderpflegerausbildung mindestens 2 Jahre vorgeschrieben sind.

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