Umzug - Alleinstehend - Kosten der Unterkunft und Angemessenheit

  • Hallo Liebe User

    Und zwar folgende Frage. Es geht um die Anmietung einer Wohnung der Umzug geschieht freiwillig , bin allein stehend .

    Die Wohnung hat 3 Zimmer Küche Bad und Wohl an die 70 m2. Der Vermieter würde mir die Wohnung als 2 Zimmer Küche Bad in dem einfach der grösste 1 raum abgesperrt wird und nicht von mir benutzt wird vermieten das man mit den m2 in etwa den regel Bereich von ca 50m2 kommt.

    Die Kaltmiete wäre aber in dem regelbereich. Heizen würde ich ja nur die von mir bewohnten Räume.

    Meine Frage ist dies einfach so möglich das er mir einfach 2 räume vermietet und den dritten " leerstehen "lässt?Müsste man das angeben wenn ja wie ?

    Wie verhält es sich mit der jahresabrechnung zwecks Niederschlag weil dort ja dann wohl die vollen 70 m2 drin stehen würden .

    Bin ganz neu und wusste nicht genau wie ich den Thread benennen sollte :hi

    Danke für eure Hilfe.

  • Wie wohnst du denn jetzt? Wenn du zur Miete wohnst und die jetzige Wohnung billiger ist, wird dir nur die bisherige Miete anerkannt. Dann würde das Jobcenter auch keine Betriebskostennachzahlung übernehmen.


    Ansonsten steht es euch doch auch frei, die Betriebskosten mit dem Umlageschlüssel "50 qm" zu vereinbaren.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Jetzt sieht 11 Jahren in einem 1 Zimmer Apartment ohne Waschmaschine usw einfach alles zu eng vorallem da ich mittlerweile Mitte 30 bin da sind die " Ansprüche" etwas geringer wie vor 10 Jahren.und soziale Aspekte sind mit ein Grund.und ja die Miete hier ist billiger aber auch halt nur halb so groß die wohnung und eine andere Gemeinde wo die Wohnkosten eh etwas geringer sind.die Nebenkosten der Kaltmiete wären wohl etwa gleich . Nur die reine Miete für die Wohnung wäre halt günstiger .

    Kannst du mir das bitte kurz erläutern was umlageschlüssel bedeutet mit den 50m2 ?Muss dazu sagen ist ein Haus mit 3 Parteien und 2 Geschäften im Haus. Weiss nicht wie weit das was beeinflusst

    Lg

  • Guten Morgen.

    Ja die Heizung würde halt dann nur anspringen wenn nötig .Und die anderen Räume würde ich halt nach Bedarf heizen . Bin eh jemand der nicht so viel heizt .

    Also eben dort angerufen.

    Sie meinten Hauptsache bruttokaltmiete passt. Größe der Wohnung wäre ziemlich egal.geheitzt würde mit fernwärme .

    Also für mich wäre es auch ok falls die heizkosten über der für mich zustehenden norm wären auch selbst was beizusteuern.

  • Jetzt sieht 11 Jahren in einem 1 Zimmer Apartment ohne Waschmaschine usw einfach alles zu eng


    Wieviel Quadratmeter hat die jetzige Wohnung?


    und ja die Miete hier ist billiger


    Dann hole dir schriftlich eine Zusicherung zur Übernahme der neuen Mietkosten, ansonsten kann es problematisch für dich werden, denn mündliche Zusicherungen sieht das Gesetz nicht vor, das hier:


    Also eben dort angerufen.

    Sie meinten Hauptsache bruttokaltmiete passt. Größe der Wohnung wäre ziemlich egal.geheitzt würde mit fernwärme .


    ist Schall und Rauch.

  • Das ist ein 27 qm2 appartement. Mit Single Küche . Auch auf Platzgründen wollte ich umziehen und auch soziale Aspekte wie Familie die dort ansässig ist . Aber wie gesagt daher würde mir auch die 2 Zimmer reichen und das dritte könnte leerstehen ( untervermieting an fremde nicht gewünscht vom Vermieter der nicht mit mir verwandt ist)

    Kosten 220 kalt

    90Euro Nebenkosten (9 Parteien Haus)

    Heizung über fernwärme genauen Betrag gerade nicht im Kopf.

    Wie gesagt hier ist auch andere Landkreis wo weniger Miete bezahlt wird wie in dem neuen wo ich hinziehen will.umzugskosten würde ich selbst tragen .


    Ne klar würde schon vorher alles dort abklären. Mir geht es drum wie man das am besten händeln kann.

    Meine Sorge ist das ich sage 70qm trotz Kosten die in Ordnung sind und dann sagen später nö Pech gehabt mit den 50 qm glauben wir nicht mehr etc.


    LG und danke

  • Warum macht der Vermieter überhaupt solche Verrenkungen und vermietet nicht einfach die 70qm für den Preis, der für eine Person angemessen ist, an dich?


    Wobei das alles nichts daran ändert, dass du, wenn du dir nicht vorher die Zusicherung des neuen Jobcenters einholst, Gefahr läufst, dass nur die alten Mietkosten berücksichtigt werden. Denn einen richtig wichtigen Grund für einen Umzug sehe ich weder in der aktuellen Wohnungsgröße noch darin, dass Familienmitglieder woanders wohnen. Das war ja mindestens 11 Jahre so und ging auch.

  • Danke für die Antwort.

    Ja das würde er auch tun. Nur wir dachten das ich dann die Wohnung wohl von vornherein nicht bekomme da die Größe zu weit über dem was für eine Person üblich ist liegt. Da meinte ich halt zu ihm das macht nix würde dann halt nur 2 zimmer beleben und 1 Raum wär abgesperrt und würde nicht genutzt und bewohnt werden das man wieder auf die Größe kommt die laut Amt für 1 Person angemessen sind .

    Er würde mir die Wohnung auch als 3 Zimme geben ihm ist es egal.

    Klar die Zustimmung der Kostenübernahme würde ich mir einholen. Naja wie gesagt man wird älter und wünscht sich mehr Platz um angemessen leben zu können . Oder was wäre denn deiner Meinung ein angemssener Grund? Gestört hat es mich schon Länger Aber der wohnusmarkt ist bekanntlich ja die letzten Jahre durch gewisse Faktoren schwierig und die Chance dieser Wohnun ergab sich jetzt kurzfristig .denke würde auch meiner gesundheitlichen Situation zu Gute kommen (Depressive Episoden)

    Freue mich über Antwort Danke und LG

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