Zuweisungsbescheid zu einer Maßnahme und Angriffsmöglichkeiten!?

  • Habe heute einen Zuweisungsbescheid für ein "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger" "angeboten" bekommen.


    Nach meiner Auffassung dient dieser nur einem Zweck: -> Beschönigung der Arbeitslosenstatistik.


    Ich kann nicht erkennen, wie diese Maßnahme mich bei der Integration in Arbeit unterstützen soll. Zumal ich mir über meine zukünftigen Wünsche voll im klaren bin.


    Aussage der Sachbearbeiterin: Ich solle doch mal die "Perspektiven erforschen/entwickeln", ob nicht auch ein anderer Beruf für mich in Frage käme.


    Nun zu den Fakten: Gibt es gute Angriffsmöglichkeiten?

  • Ja. Nein. Vielleicht. Ein "Ich bin der Meinung, dass es nur für die Statistik ist." reicht als Ausrede aber wohl wenig bis gar nicht. Insbesondere, da du ja noch nichtmal einen ganzen Monat zugewiesen bist und Statistiken nicht täglich gefahren werden.


    Ansonsten muss man darauf abstellen, wie lange du schon arbeitslos bist, was du gelernt hast, wieviel Berufserfahrung du hast, Alter, Geschlecht, Eigenbemühungen etc.


    Ganz ehrlich: die knapp 14 Tage Maßnahme machen dich garantiert nicht dümmer und dafür eine Sanktion riskieren?!

  • Mir geht es primär darum, dass ich meine Zeit nicht sinnlos vergeude.

    Ich sehe in der Maßnahme keinen Mehrwert. Und hierauf wird es letztlich ja auch ankommen und nicht darauf, ob kein Schaden entstanden ist.

    Schließlich muss man sich nicht willkürlich allen Maßnahmen hingeben, die das Jobcenter verhängt.

  • Und nun? Was hilft deine in nette Worte verpackte "kein Bock" Attitüde jetzt? Deine Frage war nach den Chancen eines Widerspruchs. Ich habe dir erklärt, dass man dazu mehr von dir wissen muss, z. B. Dauer der Arbeitslosigkeit, Alter, Berufsausbildung usw. Wo sind jetzt die Antworten dazu oder soll sich das hier jetzt aufs Auskotzen beschränken?

  • Wie kommen Sie denn darauf, dass ich "kein Bock" hätte?


    Ich nehme gerne an Qualifizierungsmaßnahmen teil, jedoch nur an solchen, die mich in meinem beruflichen Fortkommen fördern.

  • Wie kommen Sie denn darauf, dass ich "kein Bock" hätte?

    Steht doch eigentlich in meinem Beitrag, oder? Wenn dem anders wäre, hättest du die notwendigen Angaben für die Abwägung, ob ein Widerspruch etwas bringt, getätigt und dich nicht in sinnlosem Geplärre ergossen.

  • Bist du im ALG I oder ALG II-Bezug? Beim ALG II-Bezug haben deine Wünsche wenig bis gar keine Priorität. Findest du nicht schnell genug eine Arbeit, wird man dich in Maßnahmen packen. Von daher rate ich immer, erstmal einen Job annehmen. Egal, ob das der Traumjob ist. Wenn er es nicht ist, kann man aus dem Job heraus immer noch nach seinem Traumjob suchen. Macht sich bei der Suche auch besser, wenn der evtl. künftige Arbeitgeber sieht, dass man erstmal was anderes gemacht hat, als wenn man gar nichts macht.

  • LiaMaria vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich habe Widerspruch eingelegt und mit der Dame von der Widerspruchsstelle telefoniert. Sie hatte durchblicken lassen, dass ich die Maßnahme erstmal nicht antreten muss und nach grober Durchsicht ist sie der Meinung, dass die Maßnahme tatsächlich unbegründet ist. Ich müsse jetzt aber erst einmal den weiteren Gang abwarten.

    Sobald es News gibt, werde ich hier noch einmal antworten.

  • Angesichts dessen, dass im Normalfall der Fachbereich erst eine Voranhilfeprüfung macht, bevor ein Widerspruch an die Widerspruchsstelle geht, halte ich das jetzt eher für den 5. Teil von Grimms Märchen.

  • Angesichts dessen, dass im Normalfall der Fachbereich erst eine Voranhilfeprüfung macht, bevor ein Widerspruch an die Widerspruchsstelle geht, halte ich das jetzt eher für den 5. Teil von Grimms Märchen.

    Ich hätte meine Zweifel auch deshalb, da es für eine Widerspruchsstelle gegen alle Regeln der Kunst wäre, "vorab" und "nach grober Durchsicht" mitzuteilen, dass ein Widerspruch vsl. begründet ist. Muss nicht heißen, dass es nie passiert. Wenn man jedoch zur sicheren Überzeugung gekommen sein sollte, dass ein Verwaltungsakt keinen Bestand hat, braucht es geschätzte 5- 10 Minuten für einen Abhifebescheid ab dem Moment der Durchsicht. Da ist jedes Telefonat verschwendet. Falls man sich hingegen nicht sicher ist, sollte man am Telefon auch kein Rechtsmeinung kundtun und Erwartungen wecken.

  • In meinem JC haben wir die Voranhilfeprüfung für den Leistungsbereich abgeschafft, nicht jedoch für die Vermittlung. Die Telefonie ist wegen Nichtankaufs der Serviceleistung Servicecenter über einen Rufkreis. Das bedeutet, dass ich als SB Recht die Anrufe betreffend fremder Fälle als auch OwiG und Unterhaltsheranziehung bekomme und mich da garantiert nicht zu einem "dem wird abgeholfen" hinreißen lasse.


    Der Zuweisungsbescheid ging am Dienstag letzter Woche zu. Am Donnerstag soll dann schon der Widerspruch vorgelegen und mit dem SB von der Rechtsbehelfsstelle gesprochen worden sein. Das halte ich für so gut wie unmöglich. Und meine Antwort wäre dann allenfalls "Der ist eingegangen und wird bearbeitet. Sollte er in 3 Monaten noch nicht bearbeitet sein, können Sie Untätigkeitsklage erheben"

  • Leider kann ich zu den Einzelheiten Ihrer zuständigen Jobcenter nichts sagen.

    Hier in Berlin sind die Jobcenter recht flott.

    Außerdem nutze ich den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und deshalb ist es mir möglich, sogar noch am Tag des Zuweisungsbescheids den Widerspruch einzulegen.

    Wie ich sehe, herrscht hier ein großes Interesse. Wie versprochen, wird ein Update folgen.

    Bis dahin können Sie gern weiterhin mit falschen Anmaßungen, Mutmaßungen und Unterstellungen kommentieren. 😉

  • UPDATE:

    Das Jobcenter hat durch die Widerspruchsstelle mit Bescheid vom 19.8. den Zuweisungsbescheid aufgehoben.

    Im Vordergrund dieser Entscheidung steht, wie von mir angeführt, dass die Maßnahme „Perspektiven entwickeln“ nicht geeignet ist, eine Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Außerdem war nicht erkennbar, ob und welche konkreten Fertigkeiten vermittelt werden sollten.

    Dies ergab sich schon daraus, weil in den Gesprächsnotizen der Arbeitsvermittlerin der Hinweis zu finden war, dass die Maßnahme „nach Belieben angepasst werden kann“ und es auf den tatsächlichen Inhalt nicht ankommt. Dies ließe schon nicht die „Ernsthaftigkeit des mit der Zuweisung angestrebten Ziels erkennen“.

    Weiter wurde zur Begründung ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass „fachspezifische Qualifikationsmaßnahmen mehrfach abgelehnt“ wurden, „ohne dass hierfür plausible Erwägungen getroffen wurden“.


    Das Thema ist damit erledigt. :saint:

  • In all den Jahren beim Jobcenter hatte ich nur zweimal Probleme mit zwei Sachbearbeiterinnen. Ich bin seit dem 13.04.2014 und vorerst bis 2024 krankgeschrieben, und das Jobcenter hat mich stets unterstützt.

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