Hallo liebe Leute,
werde Ende des Jahres nach D zurückkehren ( hat viele Gründe...), mit meiner nicht-EU Ehefrau (mit apostillierter übersetzter Eheurkunde).
Ich habe natürlich schon recherchiert, dennoch bleiben mir ein paar Fragen - vielleicht könnt ihr mir bitte weiterhelfen:
a) Ich war währned der ganzen Jahre im Ausland auch in D gemeldet ( ohne Einkommen oder Beitragszahlungen, o.ä.) - hat das einen Einfluss auf den BG-Anspruch?
b) Habe ich gleich BG-Anspruch bei der Rückkehr (Antragstellung)? ( ohne Job, ohne weitere Einkünfte, etc.) - oder auch 3 Monate Wartezeit , wie meine Frau?
c) Meine Ehefrau hat nach 3 Monaten Anspruch auf BG, wenn die Aufenthaltserlaubnis /Visum die Arbeitserlaubnis beinhaltet und sie noch keine Arbeit hat?
Und sollten wir gleich BG beantragen oder erst die Aufenthaktserlaubnis abwarten? ( wegen des Auszahlungsbeginns...)
d) ... und ist der BG-Anspruch für sie nur bei Aufenthaltserlaubnis möglich?
e) Dokumente/ Nachweise, etc - was wird in meinem/unserem Fall von JC verlangt werden? Pass/Mietvertrag/Aufenthalterlaubnis, u.a.?
Mit Dank und lieben Gruss