Guten Tag!
- Gerne würde ich verstehen, in welcher Form ein Überprüfungsantrag auf einen abschließenden Bürgergeld-Bescheid zu erfolgen hat.
Muss explizit der Begriff "Überprüfungsantrag" oder gar Verweis auf den Paragrafen erfolgen, oder reicht es, wenn sinngemäß
aus dem Brief hervorgeht, dass zu niedrig berechnete Leistungen - für die im Brief genannten Monate - reklamiert werden und "um entsprechende Prüfung" gebeten wird? - Auch würde ich gerne verstehen, ob ein vermeintlich verschollener Antrag bzw. Nichtgewährung von Bürgergeld-Leistungen (aufgrund Annahme zu hohen Einkommmens) rückwirkend doch noch zu bewirken ist.
Hier der Sachverhalt:
- 01.03.2023, Erlass abschließender Bewilligungsbescheid für den Leistungszeitraum (LZ) Dez'21 - Mai'22. Im Bescheid wird eine Nachzahlung zugunsten des Leistungsbeziehers festgestellt.
- 06.03.2023, Eingang der Nachzahlung auf dem Konto des Leistungsempfängers
Im Bescheid wurde für den Monat Mai'22 eine Leistungshöhe von 0,00 EUR festgestellt. Der Bürgergeld-Bezug endete daraufhin.
- Ende 2023 forderte der Rundfunkbeitragsservice (vereinfacht "GEZ") Gebühren für die Monate Mai'22 bis Jan'23 ein (nicht länger, da ab Feb'23 wieder Bürgergeld bezogen wurde).
- Anfang 2024 Versand eines Härtefallantrags an die GEZ mit der Bitte um Erlass der Gebühren ab Mai'22, da das Einkommen unter dem Niveau des Bürgergelds lag (wenngleich kein Bürgergeld-Bezug stattfand / gewährt wurde).
- Daraufhin forderte die GEZ einen "Nachweis der Bedürftigkeit an".
Um einen solchen Nachweis vom Jobcenter (JC) "irgendwie" zu erhalten, wurde ein Brief an das JC geschickt. Ursprünglich primär betreffend des GEZ-Themas.
- 09.02.2024, Versand eines Briefes an das Jobcenter, ob für die GEZ ein Nachweis der Bedürftigkeit für den Zeitraum ab Mai'22 verfasst werden könnte.
In diesem Zusammenhang hat ein Bekannter den abschließenden Bescheid vom 01.03.2023 geprüft und Berechnungsfehler festgestellt, die im selben Schreiben (9.2.2024) an das JC benannt wurden.
Konkret
A. Die Mietkosten wurden zu niedrig in der Berechnung berücksichtigt (ca. 40 EUR je Monat)
B. Das Arbeitseinkommen der 14-jährigen Tochter wurde vom JC voll abgezogen, es wurde kein Freibetrag auf Arbeitseinkommen gewährt/berücksichtigt. Auch der auf die Schulferienzeit entfallende Arbeitslohn wurde voll als Einkommen angerechnet, ohne Abzüge zu gewähren.
C. Der Nettolohn Feb'22 wurde falsch (geringfügig zu hoch) berücksichtigt.
Als Gesamtdifferenz wurde - im Brief an das JC monatsgenau dargestellt - ein Nachzahlbetrag über zirka 400,00 EUR vom JC an die Leistungsbezieher ermittelt.
Ferner wurde in dem selben Brief (vom 09.02.2024) aufgegriffen, dass auch in den Monaten ab Juni 2022 (mehrfach) ein Antrag auf Bürgergeld gestellt wurde.
(Dies auf mit den Papierformularen auf dem Postweg und im weiteren Verlauf sogar durch persönlichen Einwurf in den Briefkasten des Jobcenters. Seitens des Jobcenters wurde behauptet, ein Antrag sei nie angekommen.)
Im Schreiben wurde ausgeführt, dass das Nettoeinkommen auch in dieser Zeit (Juni/Juli/August) bei zirka 1.100 - 1.200 EUR lag, im September 2022 unter 600 EUR und im Oktober 2022 sogar lediglich bei 450 EUR.
Als alleinerziehende Mutter mit 14-jährige Tochter und Mietkosten hätte dies in dem Fall ebenfalls zu einer Gewährung von Leistungen führen müssen.
Einzig der Monat Mai'22 führte aufgrund eines Jobwechsels einmalig zu einem höheren Zufluss, weil der Geldeingang des neuen Arbeitgebers und des alten Arbeitgebers im gleichen Monat erfolgte (und daher als Leistungsbetrag 0,00 EUR ermittelt wurde).
Die Frage, die sich mir hier auch stellt ist: Gerade bei solch schwankenden Einkünften dürfte wohl kaum erwartet werden können, dass mehr oder minder monatlich ein Antrag gestellt wird, nur um prüfen zu lassen, ob es für den jeweiligen Monat einen Anspruch gibt oder nicht...?
Vielen Dank!