Rückforderungen ohne Regelleistung nach Überzahlung

  • Hallo Freunde,

    Letztes Jahr hatte ich versucht meinen Job zu wechseln (vorher 12 Jahre beschäftigt, Aufstocker), und das ging schief.

    Danach war ich einen Monat arbeitslos und bekam ALG1 und Bürgergeld. Um nicht rum zu sitzen habe ich bei einer Pizzeria gearbeitet bis ich wieder einen richtigen Job hatte.

    Seit 06/2024 habe ich endlich einen neuen Job, wo ich beim Bürgergeld nur noch so 360€ Mietzahlung bekomme (keine Regelleistung mehr) und das nur noch so lange bis ich Wohngeld bekomme.


    In dieser Zeit haben sich Bergeweise Briefe gesammelt und für jeden Klecks eine Rückforderung gebastelt und jede davon auf uns 4 Personen (Ich, Frau, 2 Kinder) aufgeteilt.

    Mittlerweile behäuft es sich auf rund 2600€ und ich habe absolut keinen Überblick mehr ob

    das rechtens ist. Nun machen die aber Ihren Druck und wollen aufrechnen.

    Dürfen die das eigentlich wenn wir keine Regelleistung mehr erhalten? (jedoch Miete halt)


    Kann ich verlangen, dies auf EINE Gesamtforderung zusammenzusetzen? Denn so wollen die ja um die 8 Ratenzahlungen mit mir machen und das geht nicht.

    Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich formuliert :)


    LG und danke für eure Hilfe.

  • Dürfen die das eigentlich wenn wir keine Regelleistung mehr erhalten? (jedoch Miete halt)

    Natürlich.


    Kann ich verlangen, dies auf EINE Gesamtforderung zusammenzusetzen?


    Nein. Bürgergeld ist ein Individualanspruch, so dass bei 4 Personen nunmal 4 Personen überzahlt wurden und daher auch bei 4 Personen aufgerechnet wird. Und das in Höhe von bis zu 30% des Regelsatzes. Also können pro Person 3 Forderungen a 10% aufgerechnet werden.

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