Jobcenter verlangt medizinisches Gutachten

  • Hallo,

    Nach meiner Elternzeit habe ich der beruflichen und familiären Belastung als Alleinerziehende von zwei Kindern, eines davon Pflegegrad drei, nicht Stand gehalten und bin ins Bürgergeld gerutscht. Ich entwickelte zudem eine Depression, wurde medikamentös eingestellt, womit es mir nun wirklich wieder gut geht.

    Nun hat aber mein Kind ein paar Baustellen. So waren wir auf Sprachheilkur und hatten jetzt gerade eine Hüftoperation, nach der er fünf Wochen liegen muss und im Anschluss zur Reha müssen. Danach sollen höchstwahrscheinlich noch die Füße operiert werden. Zudem ist im September Einschulung.

    Mein Plan war, das alles abzuwarten und mich dann, wenn mein Kind gut und wieder gesund in der Schule angekommen ist, wieder um meinen Berufseinstieg zu kümmern.

    Ich möchte also selber gerne wieder arbeiten, einerseits aus finanziellen Gründen und andererseits auch für mein Seelenheil. Das Jobcenter wollte mich gerne in vollzeit sehen, wozu ich mich bei unseren ganzen Terminen und mit den Baustellen meines Sohnes nicht in der Lage fühle.

    Das habe ich halt auch so erklärt. Nun möchte das Jobcenter, dass ich mich, wenn die fünf Wochen Liegezeit vorbei sind, selber wieder krank schreiben lasse, damit es ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben kann. Möglicherweise mit dem Ergebnis in Sozialhilfe, oder Erwerbsminderungsrente zu rutschen.

    Das Jobcenter sagt, dass hätte nur Vorteile für mich. Ich habe aber Angst, dass es doch Nachteile hat, über die ich nicht aufgeklärt wurde. Außerdem fühle ich mich überhaupt nicht mehr krank.

    Ist, das denn nicht illegal mich trotzdem krank schreiben zu lassen? Vielleicht kann hier jemand aus Erfahrung berichten oder hat Tipps. Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

  • Bei Pflegegrad 3 ist nach den Fachlichen Weisungen der BA zu § 10 SGB II gar keine Vollzeittätigkeit zumutbar, sondern maximal 6 Stunden und das auch erst nach Prüfung, wie die Pflegetätigkeit verteilt ist. Da solltest du nochmal mit deiner Vermittlerin, notfalls mit deren Vorgesetzten, sprechen.


    Und wenn du dich nicht krank fühlst, dann brauchst du natürlich keinen Krankenschein. Allerdings kann es dann passieren, dass man dann die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit von dir verlangt.

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