Hallo zusammen,
ich beziehe mich auf die aktuelle Ankündigung der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 vom 5. Juli.
Meine Situation: seit Mai diesen Jahres beziehe ich Bürgergeld, welches mir aufgrund meiner Hilfebedürftigkeit für 12 Monate gewährt wurde. Ich beziehe zum ersten mal im Leben Bürgergeld und habe aktuell ca. 23.000 € Sparguthaben auf einem Tagesgeldkonto. Dieses Sparguhaben musste ich bisher nicht antasten, da ich bei einem Schonvermögen bis zu 40.000 € insgesamt 12 Monate Karenzzeit habe, wie man mir im JC erklärte. Die Karenzzeit endet also Ende April nächsten Jahres. Von Mai nächsten Jahres an gelten nur noch 15.000 € als Schonvermögen.
Wie verhält es sich nun mit den angekündigten Verschärfungen bei der Karenzzeit von 12 auf 6 Monate? Wann tritt diese Neuregelung in Kraft bzw. wann ist damit zu rechnen? Und bedeutet dies, dass ich von den 12 Monaten Karenzzeit wieder 6 werde abziehen müssen, und dann während des Bezugs an mein Tagesgeld-Sparguhaben ran müsste?
Ich weiß es ist alles noch sehr frisch was die Änderungen angeht, aber über eine Einschätzung wann damit zu rechnen ist, wäre ich sehr dankbar, da ich kaum noch ruhig schlafen kann...
Vielen Dank für eure Hilfe
Eure Susanne