Verschärfung Karenzzeit Schonvermögen - Bundeshaushalt 2025 - geplante Änderung beim Bürgergeld

  • Hallo zusammen,

    ich beziehe mich auf die aktuelle Ankündigung der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 vom 5. Juli.

    Meine Situation: seit Mai diesen Jahres beziehe ich Bürgergeld, welches mir aufgrund meiner Hilfebedürftigkeit für 12 Monate gewährt wurde. Ich beziehe zum ersten mal im Leben Bürgergeld und habe aktuell ca. 23.000 € Sparguthaben auf einem Tagesgeldkonto. Dieses Sparguhaben musste ich bisher nicht antasten, da ich bei einem Schonvermögen bis zu 40.000 € insgesamt 12 Monate Karenzzeit habe, wie man mir im JC erklärte. Die Karenzzeit endet also Ende April nächsten Jahres. Von Mai nächsten Jahres an gelten nur noch 15.000 € als Schonvermögen.

    Wie verhält es sich nun mit den angekündigten Verschärfungen bei der Karenzzeit von 12 auf 6 Monate? Wann tritt diese Neuregelung in Kraft bzw. wann ist damit zu rechnen? Und bedeutet dies, dass ich von den 12 Monaten Karenzzeit wieder 6 werde abziehen müssen, und dann während des Bezugs an mein Tagesgeld-Sparguhaben ran müsste?

    Ich weiß es ist alles noch sehr frisch was die Änderungen angeht, aber über eine Einschätzung wann damit zu rechnen ist, wäre ich sehr dankbar, da ich kaum noch ruhig schlafen kann...

    Vielen Dank für eure Hilfe :)

    Eure Susanne

  • Da ist alles noch Spekulation. Es wird dir niemand seriös sagen können, wie lange das Gesetzgebungsverfahren dauert, ob Übergangsvorschriften drin sein werden usw. Da wirst du dich überraschen lassen müssen.

  • Danke Tamar,

    sicherlich wird sich zeigen, was das Kabinett und insbesoondere Herr Heil am MIttwoch darüber zu sagen haben. Aber ich vermute doch mal, dass - wenn mir unter den aktuell geltenden Gesetzen und Bestimmungen (also Karenzzeit 12 Monate) Bürgergeld bewilligt wurde - ich mich auch darauf verlassen kann, dass dies nicht rückwirkend verändert wird? Ein gewisser Grad von Verlässlichkeit sollte doch gewährleistet sein. Wie ist deiner Erfahrung nach hier die gängige Praxis in Bezug auf neue Weisungen?

    Eure Susanne :)

  • OK, danke Tamar. Das verstehe ich. Aber meine Frage ist eher generell (garnicht so sehr in Bezug auf die aktuell angekündigten Änderungen), sondern eher ob es in den JC üblich ist, dass bereits bewilligte Leistungszeiträume aufgrund von neuen Gesetzesänderungen im nachhinein angepasst bzw. revidiert werden?

    Danke :)

  • Dake Tamar.

    Aber schade, ich hatte eher eine seriöse Antwort statt Sarkasmus erwartet... ;( Es war ganz ernst gemeint, einfach mal zu erfahren wie Weisungen im JC so ablaufen. Denn ich als Antragstellerin - die im Übrigen nicht für immer im Leistungsbezug verbeiben, sondern sich auch schnell wieder aus der Hilfebdürftigkeit verabschieden möchte - brauche ja eine gewisse Planungssischerheit mit Hinblick auf meine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt nach Leistungsbezug.

  • Hallo!

    Denn ich als Antragstellerin - die im Übrigen nicht für immer im Leistungsbezug verbeiben,

    Seit Novenmer 2020 im Leistungsbezug dürften die Gesetze nicht unbekannt sein.

    Was die geplanten Änderungen angeht, soll der Entwurf am 17. Juli vom Kabinett

    beschlossen werden, könnte vom 10. - 13- September im Bundestag diskutiert

    werden und im November beschlossen werden.

    Vermutlich kommen die Änderungen eventuell im Januar 2025.

    Gruß

  • Kurze Nachfrage: hierbei handelt es sich doch um die ersten Lesung, korrekt?

    Beschlüsse sind da ja noch nicht zu erwarten, bis es Gesetz müssen ja noch diverse Instanzen durchlaufen werden. Und die SPD und Grüne habe ja schon angekündigt nochmal über den Kabinetsbeschluss "diskutieren" zu wollen.

    Frage: Können ggf. auch vor Inkraftreten der neuen Gesetze (welche wahrscheinlich zum 01.01.2025 erfolgen) seitens der Jobcenter interne Weisungen erstellt werden, die einer "Neubehandlung" in Bezug auf die Karenzzeit beim Schonvermögen (also von 12 auf 6 Monate) bereits, z.B. Oktober 2024, vorgreifen? Wie ist hier die gängige Verfahrensweise?

    Danke für die juristische (Auf-)klärung :)

  • Das wird dir nur jemand beantworten können, der in der Zentrale in Nürnberg für die Erstellung der Fachlichen Weisungen zuständig ist und ggf. in enger Zusammenarbeit mit dem BMAS da schon was vorbereitet, damit schnellstmöglich die Weisungen der aktuellen Gesetzeslage angepasst werden. So jemand wie z. B. Björn Kazda könnte das wissen. Ich bezweifle jedoch, dass so jemand hier seine knappe Freizeit opfert.

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