Erstausstattung bei Umzug von möbiliert in unmöbilierte Wohnung

  • Erst einmal Hallo liebe Comm,

    und dann fall ich mit der Tür direkt ins Haus.

    Bei mir liegt folgender Sachverhalt vor:


    Vor ca 2,5 Jahren wurde ich aus der Haft entlassen (kein nennenswertes Entlassungsgeld)(Zuvor 7Jahre ofw), und zog in ein betreutes Wohnen in eine 2er WG. Diese war teilmöbiliert, sprich mein Zimmer war ausgestattet mit Bett,Matratze,Kleiderschrank, Nachtschrank und einer Kommode. In der Küche war eine Enbauküche mit allen nötigen Elektrogeräten. Waschmaschine war auch vorhanden. Damals habe ch Erstausstatung erhalten für:

    Sitzgelegenheit, Vorhänge,Bettwäsche,Stepbett, Kopfkissen,Handtuch,Badetuch,Bügeleisen+Brett

    +Hausratspauschale(Geschirr,Töpfe,Gläser,Besteck Putzgeräte,Küchenutensilien etc)


    Nun hab ich endlich, nach langen Suchen eine Wohnung gefunden, und mir fehlen jetzt natürlich die DInge die in der WG möbiliert werden.

    Ist es möglich für die unten aufgeführten Dinge erneut Erstaustattung zu erhalten,

    Bett,Matratze,Kleiderschrank

    Sowie für die Küche: Spüle, Küchenschrank, Backofen+Herd, Kühlschrank und Waschmaschine.

    Am Ende bleibt noch zu sagen, das die Betreuung mangels Gründen dafür vom Sozialamt schon vor 2 Monaten abgelaufen ist, mein Mietvertrag hier auch heute ausläuft (ist geklärt das ich bis zum Umzug 1.8 hier weiter wohnen kann). Meine ehemalige Betreuerin die nächsten 3 Wochen im Urlaub, ist und ich mich nicht an diese wenden kann, und auch ungern möchte, da ich froh bin wieder fast komplett auf eigenen Füßen zu stehen.


    Vielen Dank im Voraus

  • Grundsätzlich sollte in dem Fall eine ergänzende Erstausstattung möglich sein. Du musst halt nachweisen, dass wegen Obdachlosigkeit und Haft deine ehemaligen Möbel verlustig gegangen sind und die jetzige Wohnung teilmöbliert war.

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