Vom Regelbedarf sparen - Bürgergeld Weiterbewilligung und Einreichen von Nachweisen

  • Hallo allerseits,


    ich habe nun endlich eine Bewilligung erstmal für 6 Monate erhalten. Ich wollte mal fragen, ob ich denn den Rest vom Regelbedarf (500€) behalten darf? Nehmen wir mal an ich esse nur Spaghetti jeden Tag und spare somit um die 200€. Darf dieser Betrag auf meinem konto bleiben? Ich nehme mal an ich muss neue Bankauszüge vorzeigen und frage mich ob sie dann drauf achten was ich mit dem Geld mache.


    Dankeschön!

  • Ja. Wenn aber soviel gespart wird, dass es unglaubwürdig wird und zu vermuten ist, dass du noch andere Einkommensquellen hast, dann gibt es Probleme.

    Danke für Deine Antwort! Ja das macht auf jeden Fall Sinn. Und wie läuft dann die Weiterbewilligung ab? Also ich muss sicher meine Abrechnungen vom Minijob nachreichen. Was noch?


    Und noch eine Frage:


    Wie darf das Geld ausgegeben werden. Nur für Nahrungsmittel? Ich habe auch Internet, Telefonvertrag etc. Oder ist das egal? Weil ich lese wenn es „verschwendet“ wird könnte eine Zurückzahlung angefordert werden.


    Dankeschön.

  • Hallo!

    Danke für Deine Antwort! Ja das macht auf jeden Fall Sinn. Und wie läuft dann die Weiterbewilligung ab? Also ich muss sicher meine Abrechnungen vom Minijob nachreichen. Was noch?

    Dazu hatte Tamar hier schon etwas geschrieben: Bürgergeld-Antrag - Minijob - Wie oft Gehalt nachweisen?

    Für weitere Informationen das Merkblatt Bürgergeld und Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!