Kostensenkungsverfahren - Heizkosten - Kosten der Unterkunft

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, und darauf hin einen Bescheid erhalten, mit dem die Heiz-/WW-Kosten nicht in der Höhe gedeckt werden, wie sie von meinem Vermieter gefordert werden.

    Das spricht aus meiner Sicht gegen den Bescheid:

    • Mit diesem Bescheid würden mir jeden Monat 112 € für Heiz-/WW-Kosten fehlen, mein Vermieter würde mir kündigen und ich wäre obdachlos.
    • Von meinem Vermieter habe ich ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Wohnungsgesellschaft von meinem Vermieter einen Betrag X € für Heiz-/WW-Kosten fordert, der nur 1:1 an mich weitergegeben wird. Es ist meinem Vermieter nicht möglich, weniger für Miete und Nebenkosten zu verlangen.
    • Für mich sieht es so aus, dass auch in meiner Gegend kein erheblicher Wohnungsleerstand besteht, zu dem man ziehen könnte.
    • An allen Heizkörpern der Wohnung, sind seit Januar 2024 sparsame Thermostate angebracht. Derzeit kann ich nur schätzen, dass sie die tatsächlichen Heizkosten reduzieren


    Gegen den Bescheid habe ich grob Widerspruch eingereicht. Jetzt müsste ich wissen, ob es für mich sinnvoll ist, mir Hilfe bei einem Anwalt zu suchen. Weil es meinem Widerspruch möglicherweise an Argumenten fehlt, oder weil das Jobcenter einfach unrealistisch sparsam ist. Wenn der Widerspruch abgelehnt werden würde, könnte ich dann immer noch zu einem Anwalt, ohne schlechter dazustehen?

  • Von welcher Summe sprechen wir denn? Wenn du schreibst, dass dir jeden Monat 112,00 Euro alleine an Heizkosten fehlen, müssen diese ja mächtig hoch sein. Ich wohne mit meinem Mann in einer 3-Raum-Wohnung, 78 qm. Wir zahlen 80,00 Euro Heizkosten, bekommen aber immer was zurück. Vor der Krise haben wir 42,00 Euro Heizkosten gezahlt und sind damit auch hingekommen. Ich weiß, dass es auch auf die Gebäude ankommt. Je älter, desto höher die Heizkosten.

  • ich habe einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, und darauf hin einen Bescheid erhalten, mit dem die Heiz-/WW-Kosten nicht in der Höhe gedeckt werden, wie sie von meinem Vermieter gefordert werden.


    Sind die Kosten bereits abgesenkt oder handelt es sich erst um das Kostensenkungsverfahren. Wenn schon abgesenkt: gab es vorher eine Kostensenkungsaufforderung?


    Mit diesem Bescheid würden mir jeden Monat 112 € für Heiz-/WW-Kosten fehlen, mein Vermieter würde mir kündigen und ich wäre obdachlos.

    Dafür gibt es normalerweise das Kostensenkungsverfahren, mit dem für 6 Monate auch unangemessene Kosten weiterhin berücksichtigt werden, damit man Vorkehrungen treffen kann, die Kosten zu senken, sei es durch Umzug, Untervermietung, Verhandlung mit dem Vermieter etc. Allein "ich werde obdachlos" reicht sicherlich nicht. Wenn das so einfach wäre, wäre die Regelung, dass nur angemessene Kosten zu berücksichtigen sind, ein totgeborenes Kind und jeder könnte eine Miete jenseits von gut und böse haben.


    Von meinem Vermieter habe ich ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Wohnungsgesellschaft von meinem Vermieter einen Betrag X € für Heiz-/WW-Kosten fordert, der nur 1:1 an mich weitergegeben wird. Es ist meinem Vermieter nicht möglich, weniger für Miete und Nebenkosten zu verlangen.

    Möglich ist das immer. Wenn du Uli Hoeneß mit x Millonen auf dem Konto als Vermieter hättest, könnte der dich theoretisch auch kostenlos wohnen lassen. Das Verhältnis zwischen dir und deinem Vermieter wird niemanden interessieren.


    Für mich sieht es so aus, dass auch in meiner Gegend kein erheblicher Wohnungsleerstand besteht, zu dem man ziehen könnte.

    Das wird hier niemand beurteilen können, da keiner weiß, wo deine Gegend ist. Wenn du das aber vortragen willst, musst du es auch beweisen. Allein ein bloßes Lippenbekenntnis reicht da nicht.


    An allen Heizkörpern der Wohnung, sind seit Januar 2024 sparsame Thermostate angebracht. Derzeit kann ich nur schätzen, dass sie die tatsächlichen Heizkosten reduzieren

    Mir ist nicht klar, was Thermostate an Heizkörpern damit zu tun haben. Wenn ich mein Thermostat auf 5 stelle, knallt es mehr als auf "Stern". Da kommt es nicht darauf an, ob das Thermostat nun von Heimeier oder Fa. XYZ ist.

  • An Tamar. Ich würde mich freuen, wenn Sie in diesem Thread nicht mehr antworten würden. Falls Sie mit dieser Art von Post Geld verdienen, tun Sie das bitte woanders. Falls sie so was unentgeltlich posten gehen Sie an die Frische Luft.

    Gegen den Bescheid habe ich grob Widerspruch eingereicht. Jetzt müsste ich wissen, ob es für mich sinnvoll ist, mir Hilfe bei einem Anwalt zu suchen. Weil es meinem Widerspruch möglicherweise an Argumenten fehlt, oder weil das Jobcenter einfach unrealistisch sparsam ist. Wenn der Widerspruch abgelehnt werden würde, könnte ich dann immer noch zu einem Anwalt, ohne schlechter dazustehen?

  • Hallo!

    Anstatt hier Verschwörungstheorien zu verbreiten, wären Sie besser auf den

    Beitrag von Tamar eingegangen. Im Eingangsthema wurden wichtige

    Informationen nicht gegeben, ohne die eine Einschätzung nicht möglich ist.

    Mit diesem Bescheid würden mir jeden Monat 112 € für Heiz-/WW-Kosten fehlen,

    Teilweise, oder Heizkosten insgesamt versagt?

    Wie hoch sind die Gesamtkosten?

    Information fehlt im Eingangsthema!

    Tamar dazu:

    Dafür gibt es normalerweise das Kostensenkungsverfahren, mit dem für 6 Monate auch unangemessene Kosten weiterhin berücksichtigt werden, damit man Vorkehrungen treffen kann, die Kosten zu senken, sei es durch Umzug, Untervermietung, Verhandlung mit dem Vermieter etc. Allein "ich werde obdachlos" reicht sicherlich nicht. Wenn das so einfach wäre, wäre die Regelung, dass nur angemessene Kosten zu berücksichtigen sind, ein totgeborenes Kind und jeder könnte eine Miete jenseits von gut und böse haben.

    Wurden die Kosten bereits gesenkt?

    Gab es ein Kostensenkungsverfahren?

    Hauptmieter, oder Untermieter?

    Information fehlt im Eingangsthema!

    Von meinem Vermieter habe ich ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Wohnungsgesellschaft von meinem Vermieter einen Betrag X € für Heiz-/WW-Kosten fordert, der nur 1:1 an mich weitergegeben wird.

    Korrekte Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung? Haben die Heizkörper

    Geräte zur Verbrauchserfassung? Verbrauchserfassung Pflicht laut Heizkostenverordnung.

    Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

    Da hilft die Aussage nicht, mein Vermieter hat geschrieben. Nur ordentliche Nachweise zählen.

    Untermietvertrag, oder Mietvertrag, was wurde vereinbart?

    Beadarfsgemeinschaft, oder Alleinstehend?

    Information fehlt im Eingangsthema!

    Für mich sieht es so aus, dass auch in meiner Gegend kein erheblicher Wohnungsleerstand besteht, zu dem man ziehen könnte.

    Ihre Region unbekannt, deshalb kann dazu auch nichts geschrieben werden.

    Weder zur Angemessenheit Kosten der Unterkunft - Heizung, noch zur Wohnungslage

    in Ihrer Region.

    Tamar dazu:

    Das wird hier niemand beurteilen können, da keiner weiß, wo deine Gegend ist. Wenn du das aber vortragen willst, musst du es auch beweisen. Allein ein bloßes Lippenbekenntnis reicht da nicht.

    Zum Thermostat:

    An allen Heizkörpern der Wohnung, sind seit Januar 2024 sparsame Thermostate angebracht. Derzeit kann ich nur schätzen, dass sie die tatsächlichen Heizkosten reduzieren

    Thermostaten alleine reduzieren nicht die Heizkosten, sondern die Einstellung,

    die der Mieter vornimmt. Richtiges Heizen und Lüften hilft Heizkosten zu sparen

    Die Reduzierung wird anhand der Heizkostenabrechnung sichtbar und nicht

    aufgrund von Schätzungen

    Gegen den Bescheid habe ich grob Widerspruch eingereicht. Jetzt müsste ich wissen, ob es für mich sinnvoll ist,

    Wie soll das jemand ohne ausreichende Informationen wissen? Beantworten Sie

    die Fragen, damit der Sachverhalt klarer wird.

    Gruß

  • Ich bekomme hier nur Neins und neue Fragen, als hätte ich keine einfache Frage gestellt. Die einfache Frage war: Wenn der Widerspruch abgelehnt werden würde, könnte ich dann immer noch zu einem Anwalt, ohne schlechter dazustehen?

    Aber dann darf man wohl davon ausgehen, dass man schlecht dasteht, wenn ein Widerspruch nicht gut genug ist, weil er für die Gegenseite Gelegenheit bietet, Geld zu sparen. Auch wenn es bei normalem Menschenverstand nicht angebracht wäre, mit diesem Widerspruch Geld zu sparen. Der Sachbearbeiter wird dafür eingesetzt, effizient Schwachstellen zu finden und Geld zu sparen. Dann ist er und sein Chef zufrieden.

    Die Antwort lautet: Anwalt suchen!

  • Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Klageweg über ein Sozialgericht. Schlechter gestellt ist man damit nicht, da der Fall komplett betrachtet wird.

    Wenn der Sachverhalt keine Rolle spielt, wäre die Frage ohne die Ausführungen im Eingangspost sicherlich schneller beantwortet gewesen. Die Zahlen sind so erstmal unrealistisch, was zwangsläufig Fragen aufwirft.

    Wie sehen denn die Heizkosten bei den Nachbarn aus, ähnlich?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!