Jobcenter verlangt Auskunft - Einreichen von Unterlagen

  • Hey, ich habe bereits zu diesem Thema einiges durchsucht aber leider nicht wirklich fündig geworden.

    Momentan bin ich Student (22J) und beziehe Bafög (511€), außerdem habe ich einen Minijob und verdiene ~460€ monatlich.

    Ich wohne noch Zuhause bei meiner Mutter welche Bürgergeld erhält und bilde anscheinend mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

    Ich werde zum 16.08 mein Studium abbrechen sowie den Minijob kündigen und anschließend eine Ausbildung beginnen bei welcher ich 1.016 € Brutto erhalte.

    Das Jobcenter verlangt nun folgende Unterlagen:

    - Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer Bedarfsgemeinschaft

    - Einkommensbescheinigung des Ausbildungsbetriebs

    - Lohnabrechnungen des Ausbildungsbetriebs nach Erhalt

    - Einstellungsbescheid BAföG

    - Exmatrikulationsbescheinigung

    - Lohnabrechnungen ab 04/24 des Minijobs

    - Kündigung und Kündigungsbestätigung des Minijobs sollte dieser nicht weiter ausgeübt werden.


    Hierzu frage ich mich nun, ob ich all diese Unterlagen wirklich dort einreichen muss, oder nicht.

    Nach meinem Verständnis bin ich kein Teil der Bedarfsgemeinschaft da ich meinen Lebensunterhalt bisher und auch weiterhin aus eigenen Mitteln erwirtschaften kann und zu keiner Auskunft verpflichtet bin.


    Über jegliche Antworten würde ich mich sehr freuen.

  • Nach meinem Verständnis bin ich kein Teil der Bedarfsgemeinschaft da ich meinen Lebensunterhalt bisher und auch weiterhin aus eigenen Mitteln erwirtschaften kann und zu keiner Auskunft verpflichtet bin.

    Du bist erstmal als U25jähriger grundsätzlich Teil der BG. Erst nach Feststellung des Jobcenters, dass du selbst ausreichend Einkommen hast, bistg du mangels Hilfebedürftigkeit kein Teil der BG. Um das festzustellen, benötigt das JC nunmal diese Unterlagen. Der Freibetrag für U25jährige in Ausbildung beträgt übrigens derzeit 520 Euro, wenn du also bei 1000 Euro brutto ein Netto von knapp 800 Euro haben solltest, werden gerade mal 280 Euro Einkommen angerechnet. Das deckt noch nichtmal den Regelsatz, so dass du sehr wohl Aufstocker werden könntest.


    Du kannst natürlich auch auf Leistungen nach dem SGB II verzichten. Das führt aber dazu, dass ohne weitere Prüfung, ob du das Kindergeld für den eigenen Lebensunterhalt benötigst, dieses in voller Höhe bei deiner Mutter als Einkommen angerechnet wird.

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