Auswirkung von Minijob eines BG Mitglieds

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: ich bin unter 25, Student und bin Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, da meine Mutter Bürgergeld bezieht. Aufgrund der aktuellen Minijob Regelung, hatte ich mich dazu entschlossen als Minijobber zu arbeiten. Vorher war es ja so, dass das Gehalt angerechnet wurde auf die Leistung aber mittlerweile ist es ja nicht so.

    Ich habe nie mehr als 520€ verdient (habe nur ungefähr 2 Monate gearbeitet). Es kam als ich dem Jobcenter vom Minijob erzählt hatte, direkt der Leistungsbescheid und da haben wir festgestellt, dass meine Krankenkasse nicht mehr gezahlt wird und dass meine Mutter weniger Geld bekommt, da mein Gehalt komischerweise mit verrechnet wurde.
    Als ich angerufen habe, wurde mir gesagt, dass das ein Missverständnis vom Jobcenter war und der Bescheid korrigiert wird, jedoch wurde er nicht korrigiert.

    Ich habe den Minijob vor einigen Monaten gekündigt aber meine Krankenversicherung wird immer noch nicht bezahlt und meine Mutter kriegt immer noch weniger Geld, obwohl ich alles eingereicht habe was verlangt wurde. Ich kriege jedes Mal Post, dass ich etwas nachreichen muss manchmal sogar von Sachen die ich bereits nachgereicht habe.
    Letzte Woche habe ich einen Brief erhalten, wo drin stand, dass ich wieder meine Lohnabrechnung, SV Abmeldung, Kontoauszüge… nachreichen soll. Und diesmal die Kontoauszüge meiner gesamten Familie die in der BG leben.
    Ich habe den Job vor Monaten gekündigt.

    Wie sollte man hier vorgehen oder was habe ich falsch verstanden? War es ein Missverständnis meinerseits bezüglich der Minijob Regelung?


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,

    falsch gemacht hast offensichtlich nichts. Ich hatte das auch Mal. Unterlagen eingereicht und ständig die erneute Aufforderung einzureichen. Obwohl ich mir die Eingänge habe bestätigen lassen. Wie mir eine Mitarbeiterin später erklärte, war das gewollt. Kam von oben. Sie konnte das sagen, da sie die Kündigung einreichte.

    Ich würde mir einen Anwalt für Sozialrecht nehmen. Geht mit Beratungsschein vom Gericht. Oder erstmal zu einer entsprechenden Beratungsstelle.

    Und bei so was, immer alles schriftlich. Nicht per Telefon und nicht nachweisbaren Auskünften.

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