Minijob Freibetrag bei schulischer Ausbildung

  • Ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung und habe vor kurzen einen Minjob aufgenommen. Ich verdiene 325€ im Monat und erhalte keine Ausbildungsvergütung, das ist also mein einziges Einkommen. Ich dachte eigentlich der Freibetrag läge bei 538€ so lange man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und es sich um eine Nebentätigkeit bei einer schulischen Ausbildung etc handelt. Nun habe ich vom Jobcenter einen Brief bekommen und mein Einkommen wurde voll angerechnet. So weit ich weiß gibt es generell einen Freibetrag von 100€ auch ohne die besonderen Umstände. Gibt es Fälle in denen eine dieser Regelungen oder beide nicht gelten?

  • Kommt darauf an. Es muss lt. Gesetz eine mit Bafög oder BAB förderfähige Ausbildung handeln. Mit BAB förderfähig scheidet schonmal aus, sonst würdest du eine Ausbildungsvergütung erhalten. Was ist mit Bafög?

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