Im Bürgergeldbezug habe ich das Haus der Eltern - in dem ich auch wohne - zu 50% geerbt ?

  • Hallo zusammen,

    die Tage ist nun der Erbschein gekommen, indem festgehalten ist, daß ich und meine Schwester das Haus (Keller/EG/OG mit Dachschrägen) jeweils zu 50% erben.

    Selbst bewohne ich das Obergeschoß. Die Wohnung im EG steht derzeit leer, wobei ich am Überlegen bin u.a. wegen den hohen Sommertemperaturen und leichten Gebrechlichkeiten ins EG zu ziehen.

    Meines Wissens kann mich das Jobcenter nicht zwingen auszuziehen.

    Wie sollte ich jetzt vorgehen, damit ich weiterhin Leistungen vom Jobcenter bekomme ?

    Welche Unterlagen benötigt das Jobcenter ?

    Danke

    +

    Gruß Hajooo

  • Das kommt darauf an, was das JC schon hat. Weiß es von der Erbschaft? Wie läuft es derzeit mit den Kosten der Unterkunft usw? Gab es noch anderes Erbe oder nur das Haus? Was sagt deine Schwester zur Nutzung der Immobilie, wie will sie damit umgehen? Die Informationen von dir sind zu spärlich.

  • Nein, das Jobcenter weiß noch nichts von der Erbschaft.
    Bisher habe ich Bürgergeld bezogen + 280 € an Miete/Nebenkosten.
    Im Moment steht im Raum, daß meine Schwester Ihre Wohnung vermietet.
    Sie wohnt im eigenen Haus mit Mann und Enkelfamilie.
    Das Vermögen ca. 50K € brauchen wir für den Einbau einer neuen Heizung, Heizung, Strom und Wasser muß auch für beide Wohnungen getrennt werden Sowie weitere diverse Renovierung/Umbauten.

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