Jobcenter lässt sich Zeit mit dem bearbeiten des Bürgergeldantrages

  • Hallo ihr Lieben,

    seit dem 01.07.24 bin ich arbeitssuchend. Vorher habe ich an dem, von der Arbeitsagentur geförderten Programm des 16i, teilgenommen, was bedeutet, bei Langzeitarbeitslosen, 5 Jahre in Vollzeit von der Arbeitsagentur unterstützt einen Job ausüben zu können. Leider wurde ich nicht übernommen.

    Uns wurde von Anfang an gesagt, das wir dann kein ALG1 bekommen, sondern sofort ALG2/Bürgergeld, beantragen müssen.

    Den Antrag habe ich gestellt, und erst hat sich das Jobcenter daran aufgehangen, das sie die Bewilligung für das ALG1 haben wollen. Das wurde geklärt durch eine Mitarbeiterin des 16i. Allerdings tut sich nun immer noch nicht, habe denen die angeforderte Unterlagen eingereicht, die vor 1,5 gefordert wurden. Und dann kommt vor 4 Tagen erneut ein Brief, das die die Unterlagen haben wollen, die sie aber schon haben. Also habe ich die Unterlagen diesmal per Email geschickt und nochmal in den Briefkasten gesteckt, mit einem Antrag auf Vorschuss zusammen, denn neben arbeitslos möchte ich nicht auch noch Obdachlos werden, und als Diabetikerin benötige ich leider meine Medikamente.

    Da aber der 01.08. sehr nah ist und ich befürchte, das weder das eine noch das andere rechtzeitig bearbeitet oder genehmigt wird, ist meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich noch? Das zumindest die Miete gezahlt wird.

    Danke euch schonmal für eure Antworten.

    Mew

  • Aufgrund Ihrer Schilderungen scheint es mir so, dass das Jobcenter mit der Antragsbearbeitung noch innerhalb der zulässigen Fristen agiert.

    Stellen Sie bitte sicher, dass Sie wirklich immer alle geforderten Unterlagen rechtzeitig einreichen. Dies ist entscheidend, da die Frist für eine Untätigkeitsklage stets erst ab vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen beginnt.

    Die Voraussetzungen für einen Vorschuss (vgl. § 42 SGB II) sind bei Ihnen nicht gegeben.

    Setzen Sie ggf. Ihren Vermieter in Kenntnis, dass Sie einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben und sichern ihm zu, dass er seine Miete erhalten wird. Dies befreit Sie natürlich nicht von der vertragsgemäßen Zahlung Ihrer Miete. Sie sollten deshalb erstmal in Vorleistung treten. Sofern Sie dies nicht aus Eigenleistung können, fragen Sie ggf. bei Freunden/Verwandten nach einem Darlehen.

  • Wenn tatsächlich zum 1.8. eine Notlage vorliegen sollte (obdachlos wird man mit einer Monatsmiete Schulden noch nicht) und du dir sicher bist, dass du kein Verschulden daran trägst, ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht möglich.


    Eine Untätigkeitsklage, wie vom Vorschreiben erwähnt, ginge sowieso erst ab 6 Monaten Untätigkeit der Behörde. Die liegt bei Weitem noch nicht vor.

  • Ab dem 01.08. sind absolut keine Finanziellen Mittel mehr vorhanden, den Brief mit den Unterlagen habe ich mir noch einmal durchgelesen und wenn ich nicht absolut irgendetwas falsch verstanden habe, dann habe ich auch alle Unterlagen abgegeben, nur erreichbar sind die nicht, das man nachfragen könnte, ob tatsächlich alles da ist.

    Allerdings, Verwandte und Freunde fragen, die meisten haben selber gerade genug zum Leben.

    Danke für die Antworten.

  • In diesem Fall sind Ihnen leider (erstmal) die Hände gebunden.

    Geben Sie dem Jobcenter auch etwas Zeit, Ihre Unterlagen zu prüfen und den Antrag zu bearbeiten.

    Sollten Sie nach angemessener Zeit keinen Bescheid erhalten haben, können Sie noch einmal Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen (lassen).

  • Ab dem 01.08. sind absolut keine Finanziellen Mittel mehr vorhanden, den Brief mit den Unterlagen habe ich mir noch einmal durchgelesen und wenn ich nicht absolut irgendetwas falsch verstanden habe, dann habe ich auch alle Unterlagen abgegeben, nur erreichbar sind die nicht, das man nachfragen könnte, ob tatsächlich alles da ist.


    Dann musst du entscheiden, ob du das Sozialgericht anrufen willst oder es doch noch andere Möglichkeiten gibt.

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