Anhörung zur Aufrechnung erhalten!?

  • Hallo,ich habe vor ein paar Tagen eine Anhörung zur Aufrechnung erhalten vom JC allerdings sollen die Bescheide von 2016 und 2018 sein,in den ganzen Jahren kam nichts und ich weiß auch nicht worum es genau geht nach so langer Zeit!? Es geht dem schreiben nach um 389,-€ die nach $43 SGB X wohl Aufgerechnet werden sollen. Wie reagiert man am besten auf so ein Schreiben? Greift hier die Verjährung?! Kann/Muss ich Widerspruch einlegen?! Ich brauche dringend Hilfe,denn bis zum 05.08.2024 muss ich antworten!

  • Guten Tag.

    Sofern Ihnen nicht bekannt ist, auf welche Grundlage das Verwaltungshandeln erfolgt, beantragen Sie doch zunächst einmal Akteneinsicht und verschaffen Sie einen Überblick über den Sachverhalt.


    Den Antrag können Sie formlos stellen und müssen ihn auch nicht begründen. Damit Ihnen aber auch die richtigen und vollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, sollten Sie zumindest auf die o.g. Anhörung(en) verweisen.


    Nachdem Sie sich einen Überblick verschafft haben, können (nicht müssen!) Sie sich einlassen oder einfach auf den Bescheid vom Jobcenter warten.

  • Danke für die Antwort,ich hoffe das die Akteneinsicht innerhalb der Frist klappt,denn wie gesagt bis zum 05.08.24 soll ich mich zur Anhörung äußern.

  • Sie müssen sich überhaupt nicht äußern!

    Ihnen wird das Recht eingeräumt, eine Pflicht besteht hierzu allerdings nicht.

    Bereits mit Ihrem Antrag auf Akteneinsicht können Sie das ankündigen, dass Sie sich – gegebenenfalls – erst nach erfolgter Akteneinsicht äußern werden.

  • Als ich gestern den Antrag auf Akteneinsicht per Fax an das JC schicken wollte, kam dabei raus das die auf dem Schreiben vom JC angegebene Nummer, laut Bandansage ungültig ist,auf dem protokoll Ausdruck steht nicht erreichbar!? Also werde ich zum JC fahren und den Antrag dort einscannen. Danke für die Antworten!

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