Hallo zusammen,
ich habe gestern, Montag, 29.07. von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung (Betriebs- und Heizkostenabrechnung) für das vergangene Jahr - also 2023 - erhalten.
Aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten beim Heizen - aber auch allen anderen Bereichen der Lebensführung - ist eine Nachzahlung von 196,80 € fällig. Ich bin aktuell im Bürgergeldbezug und würde zur Übernahme der Kosten der Nebenkostenabrechnung durch das Jobcenter gerne einen Antrag stellen. Laut Nebenkostenschreiben habe ich 30 Tage Zeit die Nebenkostenabrechnung zu begleichen.
Meine Fragen:
1. Ich war vergangenes Jahr (also der Zeitraum, auf den sich die Nebenkostenabrechnung bezieht) nicht im Bürgergeldbezug. Kann ich trotzdem den Antrag auf Kostenübernahme stellen? Wenn ja, was gilt es zu beachten mit Blick auf das Antragsdatum oder evtl. Fristen?
2. Gilt bei der Bewertung einer Kostenübernahme der Nebenkosten das Datum des Nebenkosten-Schreibens, oder das Datum der Zahlungsfrist (also 30 Tage später, bis Ende Monat August)?
3. Soll ich den Betrag zuvor von meinem Regelsatz auslegen, damit ich beim 30 Tage Zahlungsziel nicht in Verzug komme? Oder zahlt das Jobcenter den Nebenkosten-Betrag direkt an den Vermieter? Ich frage dies, weil ich nur ungern möchte, dass mein Vermieter über meinen Leistungsbezug Kenntniss erhält. Ich würde es also bevorzugen, den Betrag des Jobcenters direkt an den Vermieter zu überweisen.
Ich freue mich auf eure Antwort!
Herzliche Grüße,
Susanne