Bürgergeld - Teilhaber eines Hauses und verwertbares Vermögen

  • Hallo zusammen,

    Ich und meine Freundin kaufen uns demnächst ein Haus.

    Zu meiner Lage. Aktuell bin ich im ALG1, da ich vor wenigen Monaten wegen zu Ölanger Krankheit ausgesteuert wurde.

    Ich gehe mit Eigenkapital rein und der Rest finanziert sich meine Freundin. Kredit läuft komplett über sie.

    Beim Notar werden wir BEIDE als Eigentümer eingetragen.

    Nun meine Frage:


    Da ich immer alles ausschließen möchte und auf der sicheren Seite gerne stehe, was wäre im Falle einer Trennung? Sie sollte natürlich mit unserem Sohn dort weiter leben dürfen. Nur ich müsste mir eine neue Wohnung suchen. Ich hoffe natürlich, dass ich wieder arbeiten gehen kann und ich keine Unterstützung bräuchte.

    Aber was wäre wenn ich ins Bürgergeld Falle, 50% des Hauses mir sind und mir eine Wohnung suchen muss ? Wird dort die 50% mit einkalkuliert oder wie handhaben die das ?


    Grüße

  • Weil ich kann ja das Haus nicht vermieten, verpachten etc, weil die Freundin dann dort wohnen würde.

  • Du kannst es aber z. B. beleihen. Und von ihr Nutzungsentschädigung für die Nutzung deines Anteils verlangen. Außerdem: warum kann es nicht fremdvermietet werden? Wieso sollte sie verlangen können, deine Hälfte des Hauses benutzen zu dürfen?

  • Hi Tamar ,

    Ich versuche es Mal besser zu Erklären.


    Das ist ein kleines Einfamilienhaus mit zwei Etagen. Falls es soweit kommt , übernimmt sie eine Etage und ich eine.

    Der Kredit läuft über sie alleine, da ich aktuell keinen bekommen kann (ich benutze dafür Eigenkapital und gebe ihr Monatlich für den Kredit). Im Notar werden beide eingetragen.

    Falls es soweit kommt, bezahle ich ja keine Miete , aber sogesehen mit ihr den Kredit ab. Aber als getrennte Personen.

  • Hallo Tamar,

    ja es war sehr sehr undeutlich geschrieben.

    Ich bin davon ausgegangen, dass WENN es so kommt, ich mir eine Wohnung suchen muss, da ich sonst kein Geld erhalten werde. Da sie bei dem Kredit alleine drinnen steht. Da ich ja in dem Sinne keine Miete zahlen muss, sondern mit Ihr den Kredit ab.

    Oder wie kann ich da reagieren?

    Beispiel:

    Sie bewohnt mit unserem Kind die untere Etage, ich die obere. (Kein Paar mehr)

    ich bezahle noch 50% des Kredits mit ab, stehe aber NICHT im Kreditvertrag drin. Da kann ich ja nicht angeben, dass ich Miete zahle, obwohl das nicht der Fall ist. ich gebe Ihr ja 50% des Kredits, wo ich dann überweise werde.

  • In dem Fall hat sie Pech gehabt. Wenn sie die Immobilie allein bezahlt und dir jetzt durch den Grundbucheintrag trotzdem die Hälfte schenkt, dann muss sie das einkalkulieren.

  • Also würde ich in diesem Fall kein Geld für "Miete" bekommen, das ich Ihr geben kann?

    Und noch eine Frage, wie würde es Aussehen wenn ich MIT in dem Kredit stehe, wir aber uns dann trennen und jeder in seiner Etage lebt?

  • Könntest du mir hierzu eventuell ein Beispiel nennen ? Das wäre lieb ...


    Ich verstehe es so. Müsste ich monatlich 500€ einen Kredit abbezahlen, übernehmen sie mir nur die Zinsen ?

    Wenn ich kein Hausbesitzer wäre und würde in Mitte wohnen, bezahlen sie komplett?

    Dann fehlt ja ein Menge Geld um noch leben zu können ?

  • Bzw. Wenn ich in Miete wohnen würde, würden sie mir sage ich Mal 1200€ überweisen.

    Wenn ich Hausbesitzer bin mit Kredit am laufen , würden die kurz und knapp gefasst 1200€ - Kredit (500€ ohne Zinsen) = 700€ überweisen. Von den 700€ müsste ich noch den Kredit abbezahlen und Lebensmittel kaufen ? Oder versteh ich das falsch .


    Ein kleines Beispiel mit ausgedachten zahlen wäre gut für beide Möglichkeiten. Da wäre ich sehr dankbar

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