JC verlangt was ich nicht beschaffen kann

  • Hallo

    Ich habe eine neue Betreuerin bekommen.Sie verlangt von mir unter anderem eine Jahresabschlussrechnung des Stromversorgers meines Vermieters für 2023 und einen Stromabschlagsplan von 2024.Ich hatte ihr schon die Nebenkostenkostenabrechnung vorgelegt,aber Sie möchte die Stromrechnung meines Vermieters.Die bekomm ich nicht von ihm.Aber Sie stellt die Zahlung so lange ein bis ich ihr das bringe.Es ist aber unmöglich für mich,was ich ihr auch schon 2 mal gesagt habe.Ich habe seit 8 Wochen kein Geld mehr bekommen und weiss einfach nicht weiter.Ich hoffe das mir jemand einen Rat geben kann.

  • ch hatte ihr schon die Nebenkostenkostenabrechnung vorgelegt,aber Sie möchte die Stromrechnung meines Vermieters.

    Ist bei dir ungewöhnlicherweise Verbrauchsstrom in der Miete enthalten? Oder heizt du mit Strom? Oder wieso läuft dein Strom über den Vermieter?

  • Dann ist es so, wie es in der ersten Antwort steht: Du hast ein Anrecht darauf, die Rechnungen und Nachweise des Vermieters einzusehen und auch zu vervielfältigen.


    Anscheinend ist etwas an deiner Nebenkostenabrechnung ungewöhnlich und da es durchaus derart fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen gibt, die sogar unwirksam werden, so dass sie nicht gezahlt werden müssen, schaut eben das Jobcenter da ganz genau hin.

  • Mein Vermieter verweigert mir aber die Stromrechnung.Ich habe alles versucht.Er ist kein Mensch mit dem man vernünftig Sprechen kann.Das sagte ich bereits 2 mal dem Jobcenter und Sie bestehen weiter darauf,und halten das Geld zurück.

  • Was ist denn "alles versucht"? Offenbar doch nicht. Hast du es überhaupt wenigstens schriftlich gemacht? Dein Recht kannst du ganz einfach durchsetzen, indem du androhst, von deinem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB Gebrauch zu machen. Das JC wird dein einfaches "habe alles versucht" nicht akzeptieren.

  • Falls Du "alles versucht hast", gibt es einen Beratungshilfeantrag, ggf. einen Prozesskostenhilfeantrag und mindestens ein Anwaltsschreiben an den Vermieter.

    Ich kann durchaus verstehen, dass die Situation sehr emotionalisiert, es bringt aber nichts, sich in Fantasien reinzusteigern, die nicht stimmen. Das geht im Regelfall nach hinten los.

    Im Ergebnis spielt das für die konkrete Notlage aber keine zentrale Rolle. Ich empfehle hier schnellstmöglich zu versuchen, die Sache mit einem Gespräch im Jobcenter zu klären und dazu auch nachweisbar schriftlich mitzuteilen, dass udn warum die jeweiligen Unterlagen nicht eingereicht werden können und warum nun eine Notlage besteht. Parallel würde ich allerdings überlegen, zeitnah einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim örtlich zuständigen Sozialgericht. Falls Schreiben und Gesprächsversuch erfolgreich sind, kann man das Verfahren bei Gericht mit wenig Aufwand für alle Beteiligten abblasen. Falls nicht, dürften Widerspruchsstelle und Gericht besser geeignet sein, die Problematik effizient zu lösen.

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