Hallo,
Aktuell arbeite ich (30) in Norddeutschland und habe dort eine Zweitwohnung, doch mein Lebensmittelpunkt ist in München in meinem Elternhaus. Hier beteilige ich mich mit über 10% an den laufenden Kosten. Dementsprechend habe ich eine doppelte Haushaltsführung.
Da ich meinen Job zum September gekündigt habe, aber erst ab Januar einen neuen Job anfange, wollte ich die Monate dazwischen mit Bürgergeld überbrücken.
Welche Leistungen werden hier vom Amt übernommen?
- die Miete der Zweitwohnung (Wegen der Kündigungsfrist muss ich diese noch bis Ende des Jahres bezahlen)?
- die Umkostenbeteiligung in meinem Elternhaus ?
- der klassische Regelsatz?
Und melde ich mich an meinem erst oder Zweitwohnsitz arbeitslos? (Evtl möchte ic auch ein zwei wöchiges, unentgeltliches Praktikum an meinem Zweitwohnsitz absolvieren)
Danke