Miete der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo,

    Aktuell arbeite ich (30) in Norddeutschland und habe dort eine Zweitwohnung, doch mein Lebensmittelpunkt ist in München in meinem Elternhaus. Hier beteilige ich mich mit über 10% an den laufenden Kosten. Dementsprechend habe ich eine doppelte Haushaltsführung.

    Da ich meinen Job zum September gekündigt habe, aber erst ab Januar einen neuen Job anfange, wollte ich die Monate dazwischen mit Bürgergeld überbrücken.


    Welche Leistungen werden hier vom Amt übernommen?

    - die Miete der Zweitwohnung (Wegen der Kündigungsfrist muss ich diese noch bis Ende des Jahres bezahlen)?

    - die Umkostenbeteiligung in meinem Elternhaus ?

    - der klassische Regelsatz?


    Und melde ich mich an meinem erst oder Zweitwohnsitz arbeitslos? (Evtl möchte ic auch ein zwei wöchiges, unentgeltliches Praktikum an meinem Zweitwohnsitz absolvieren)


    Danke

  • Was ist denn mit normalem Arbeitslosengeld? Ein Erwachsener hat im Normalfall auch seinen Lebensmittelpunkt dort, wo er sich überwiegend aufhält. Wenn du den Arbeitsvertrag gekündigt hast, dann war das doch geplant, wieso dann nicht auch rechtzeitig den Mietvertrag? Doppelmieten werden nur berücksichtigt, wenn sie unvermeidbar waren. Und ich sehe nicht, wieso du die Wohnung in Norddeutschland nicht gleich und sofort mit der Arbeitsvertragskündigung auch kündigen konntest.


    Wenn du bei den Eltern wohnst und die dazu nicht kostenfrei bereit sind, ist es der Normalfall, dass die Kosten kopfteilig berücksichtigt werden. Also, wenn ihr 3 Personen seid, dann 1/3 der Miete oder 1/3 der Kosten, die bei Eigentum anfallen.


    Und melde ich mich an meinem erst oder Zweitwohnsitz arbeitslos? (Evtl möchte ic auch ein zwei wöchiges, unentgeltliches Praktikum an meinem Zweitwohnsitz absolvieren)


    Das kommt jetzt darauf an, ob wir nun von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld sprechen.

  • Was ist denn mit normalem Arbeitslosengeld?

    Da ich selbst gekündigt habe, wollte ich die Zeit bis ich ALG1 erhalte mit Bürgergeld überbrücken.

    Wenn du den Arbeitsvertrag gekündigt hast, dann war das doch geplant, wieso dann nicht auch rechtzeitig den Mietvertrag?

    Meine Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende, die Kündigungsfrist der Wohnung ist jedoch 3 Monate. Damit wäre noch 1 Monat Miete zu überbrücken (in der ich auch kein ALG1 erhalte)

    Wenn du bei den Eltern wohnst und die dazu nicht kostenfrei bereit sind, ist es der Normalfall, dass die Kosten kopfteilig berücksichtigt werden. Also, wenn ihr 3 Personen seid, dann 1/3 der Miete oder 1/3 der Kosten, die bei Eigentum anfallen.

    Danke.

    Das kommt jetzt darauf an, ob wir nun von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld sprechen.

    Das Praktikum würde ich noch am Ort der Zweitwohnung machen. Das wäre also während des Bürgergeld Bezugs.

  • Da ich selbst gekündigt habe, wollte ich die Zeit bis ich ALG1 erhalte mit Bürgergeld überbrücken.


    Aber nicht für 4 Monate (September bis Dezember). Außerdem muss über die vorrangige Leistung entschieden sein, sonst gibt es kein Bürgergeld. Falls der letzte Lohn im Folgemonat kommt, fällt schonmal ein Monat Bürgergeld weg. Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kannst du dich auch auf Kostenersatz nach § 34 SGB II einstellen.


    Meine Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende, die Kündigungsfrist der Wohnung ist jedoch 3 Monate. Damit wäre noch 1 Monat Miete zu überbrücken (in der ich auch kein ALG1 erhalte)


    Es werden definitiv keine 3 Monate Doppelmiete berücksichtigt. Schon gar nicht bei Eigenverschulden.


    Das Praktikum würde ich noch am Ort der Zweitwohnung machen. Das wäre also während des Bürgergeld Bezugs.


    Dann wäre Doppelmiete eh kein Thema, da du dort wohnen bleibst und das JC an diesem Ort zuständig ist. Und wie gesagt: fließt der letzte Lohn noch im September, gibt es kein Bürgergeld für September.

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