Sparen und Vermögen während Bürgergeldbezuges

  • Hallo zusammen,


    habe mal eine Frage bzgl. Vermögen. Früher gab es im Paragraf 12 SGB II die Freibeträge 150 Euro pro Lebensjahr + 750 Euro als Grundfreibetrag.


    Das ist dort ja rausgenommen wurden.

    Überall ist im Bürgergeld nur noch von dem Schonvermögen 15.000 Euro zu lesen. Zählt das auch während dem Bürgergeldbezug? Also das man bis 15.000 Euro ansparen darf?


    Ich spare nämlich zurzeit jeden Monat 200 Euro von meinem Bürgergeld. Immer wenn das Bürgergeld also die Leistungen überwiesen wurden überweise ich davon 200 Euro auf mein Sparkonto. Habe da jetzt schon 1.200 Euro drauf. Immer jeweils die 200 Euro könnte ich jederzeit nachweisen und belegen, es sind auch nur meine Bürgergeld Leistungen auf meinem Konto eingegangen.

    Klar Bürgergeld wird nicht angerechnet aber könnten die sagen weil es auf mein Sparkonto geht wird angerechnet weil anderes Konto?

    Und zählt der 15.000 Euro Freibetrag auch während des Bürgergeldbezuges? Es steht immer nur Schonvermögen aber es muss doch auch erlaubt sein während des Bezuges sich was anzusparen, alleine schon für neuen Hausrat, Tierarzt oder sowas?

  • Danke.

    Deine Antwort klingt professionell.
    Also kann ich das ruhig in der nächsten Zeit so weiter machen?

    Kann mir das Jobcenter nichts? Falls die es mal sehen würden auf Auszügen.

    Weiß jemand warum im Bürgergeld diese Freibetragsregelung von 150 x Lebensjahr abgeschafft wurde?

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