Bearbeitungszeit Mietvertrag

  • Hallo, ich bekomme Grundsicherung im Alter. Ich werde bald 73.

    Mir wurde wegen Eigenbedarf die Wohnung zum 31. Oktober gekündigt. Nun habe ich eine andere Wohnung in Aussicht und habe den Mietvertrag vor 3 Wochen an die Gemeinde eingereicht. Die leitete sie an die nächst höhere Stelle weiter. Dort schlummerte sie ungestört eine Woche im Email Postkasten. Durch meine telefonische Anfrage wurde sie entdeckt. Am anderen Tag gab die Sachbearbeiterin telefonisch an, das die Miete zu hoch wäre. Mein Einwurf war wegen drohende Obdachlosigkeit, Alter und körperliche Beschwerden, Schwindel, deswegen könne ich nur Wohnungen im Erdgeschoss oder mit Aufzug mieten. Seitdem höre ich nichts mehr. Die Mietobergrenze sind 385.- Euro, die Nebenkosten 63.- Die Miete wäre 410.- Heizkosten 63.- Neubauwohnung nach KF40 Standard.

    Ich würde gern den Mietvertrag unterschreiben, denn wie lange soll der Vermieter noch warten und ich auch. Sind so lange Bearbeitungszeiten normal ? Kann mir etwas gestrichen werden, wenn ich jetzt unterschreibe ohne die Erlaubnis vom Amt ?

    Ich lese bei drohender Obdachlosigkeit kann die Behörde bis zu 20% mehr Miete genehmigen. Gilt das auch in meinem Fall.

    Im Voraus schon einmal meinen herzlich Dank

    Grüße

  • Du hast doch jemanden nach einer Woche telefonisch erreicht. Was spricht dagegen, nochmal nachzufragen? Solche Regelungen wie "20% mehr" usw. sind örtliche Regelungen. Sowas kann es in Gebieten mit Wohnraumknappheit geben, woanders aber nicht. Kosten der Unterkunft sind -auch im SGB XII (du bist hier eigentlich im falschen Unterforum)- Sache der jeweiligen Stadt/Gemeinde/Landkreis und daher bundesweit nicht einheitlich.

    Liegen denn Nachweise vor, dass du gesundheitlich auf eine Erdgeschosswohnung angewiesen bist? Besteht tatsächlich Eigenbedarf? Das zu prüfen, kann durchaus auch mal länger als 3 Wochen dauern und bis zum 31.10. sind auch noch über 2 Monate Zeit. Wahrscheinlich sieht das Sozialamt tatsächlich die Dringlichkeit nicht, insbesondere, wenn eben das jetzige Angebot zu teuer ist. Hast du denn nach der mündlichen Mitteilung, dass es zu teuer ist, wenigstens weitergesucht? Du solltest dich nicht auf "die Wohnung muss es sein und keine andere" versteifen.

  • Ja der Eigenbedarf ist sicher. Ich muss ausziehen. Ich könnte es durch eine Klage vielleicht noch etwas schieben, aber irgendwann muss ich raus.

    Hier in der Gegend suche ich seit eineinhalb Jahren im Umkreis von 50 km, mit zwei Hunden, einer davon ein alter Schäferhund, eine bezahlbare Wohnung. Nur Absagen. Als ich testweise ohne Hund, aber mit Unterstützung vom Amt suchte, das gleiche. Diese Wohnung ist für uns ein Glücksfall.

    Ich leide unter Schwindel, Arthrose in den Knien und Hüften. Ich bin älter und werde nicht jünger. Diese Wohnung dürfte meine letzte sein. Sie muss passen.

    Was geschieht wenn ich ohne "Erlaubnis" unterschreibe. Nur die Miete nach Mietobergrenze oder ?

    Danke für Deine Hilfe

  • Danke

    Da ich ja notgedrungen umziehen muss, wird mir evtl. der Umzug und die Kaution bezahlt ? Oder ist das auch bei der nicht genehmigten Wohnung hinfällig ?

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